Frage von Maik D. • 23.10.2012
Frage an Volker Beck von Maik D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
der geplante § 1631d BGB sieht vor:
"erlaubt eine Durchführung der Beschneidung bei Jungen bis zum sechsten Lebensmonat durch eine, „von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene, besonders dafür ausgebildete Person", wie es dort heißt."
Eine als Arzt nicht ausgebildete Person kann nach meinem Ermessen keine hinreichende Betäubung bzw Narkose sicherstellen bzw. hat dafür nicht die nötige Ausbildung.
Wie soll dieses konkret überhaupt funktionieren?
Antwort von Volker Beck Bündnis 90/Die Grünen • 01.11.2012
Lieber Maik Diekmannshemke,
zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung fragst du am besten die Bundesregierung.
Viele Grüße
Team Volker Beck