Frage an Volker Beck von Monika W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck, nachfolgend zitiere ich einen Abschnitt aus Ihrer "Weihnachtspost" von 2008:
"Nimmt man die negative Glaubensfreiheit ernst, muss es der Politik und Rechtssprechung egal sein, was Religionen, sei es die katholische Kirche oder auch der Islam, von der Homosexualität halten. Lesben, Schwule und Transsexuelle müssen sich nicht nach deren religiösen Lehren richten. Sie müssen sich aller Grundrechte unserer Verfassung und der verbrieften Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung, der Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen oder ungehindert von rechtlichen Einschränkungen eine Familie zu gründen – erfreuen können, unabhängig vom Einspruch bestimmter Religionsführer. Glaubensüberzeugungen dürfen nicht die Freiheitsrechte von Menschen, die sich nicht nach ihnen richten wollen oder können, beschränken. Wäre es anders, wäre das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit verletzt."
Als "Betroffene" (Mann zu Frau-Transsexuelle) frage ich Sie, ob das "Recht" auf Beschneidung Menschen wie mir die Chance nehmen darf, mich als Erwachsene einer geschlechtsangleichenden Op zu unterziehen. Sie wissen bestimmt, dass bei dem Aufbau einer Vagina die Vorhaut eine sehr wichtige Rolle spielt. Ich habe mehrfach menschliche Dramen erlebt, wenn Betroffenen von Ärzten eröffnet wird, dass aufgrund erfolgter Beschneidung kein ausreichendes "Material" mehr vorhanden sei und die Ärzte dann zu einer "Notlösung" raten. Ich möchte hier nicht in die Details gehen. Mich interessiert nur, zu welcher Einschätzung Sie bzgl. dieser Problematik gelangen.
Sehr geehrte Frau Weber,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Mein Büro hat in den letzten Wochen Kontakt zu Ärzten aufgenommen, die Mann-zu-Frau-Operationen für Transsexuelle vornehmen. Sie haben mir bestätigt, dass die von Ihnen beschriebene Problematik nicht besteht, d.h. das auch beschnittenen (biologischen) Männer der Weg einer Geschlechtsangleichung ohne Probleme offensteht. Da ich selbst kein Chirurg bin, haben Sie Verständnis, dass ich mich auf die Aussagen dieser Fachärzte verlassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck