Frage an Volker Beck von Frank B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Beck,
Sie vertraten früh eine differenzierte Meinung zum Thema Beschneidung. Letztlich hat der Bundestag in einer Resolution mit großer Mehrheit gefordert, eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen" müsse grundsätzlich zulässig sein.
Nun konnten wir aber den Auftritt des israelischen Oberrabiners Metzger vor der Bundespressekonferenz erleben, in dem er eine lokale oder totale Betäubung des Neugeborenen rundweg ablehnt. Lediglich “ein Tropfen süßer Wein” sei erlaubt, um das Kind zu beruhigen. Er fügte außerdem hinzu: “Eine Spritze fügt dem Kind mehr Schmerzen zu als die Beschneidung selbst”.
Hier prallen offenbar zwei Sichtweisen des Themas aufeinander, denn der Bundestag hat sicher nicht an "süßen Wein" gedacht, als er die Vermeidung "unnötiger Schmerzen" in die Resolution aufnahm. Nun meine Frage an Sie: Wie stellen Sie sich vor diesem Hintergrund eine gesetzliche Regelung vor, die vor Gerichten Bestand hat und zudem auch die betroffenen Religionen zufrieden stellt?
Beste Grüße
Frank Brennecke
Sehr geehrter Herr Brennecke,
es liegt bisher kein Gesetzentwurf vor. Daher können wir Ihre Frage auch nicht hinsichtlich der Regelung beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck