Frage an Volker Beck von Brigitta B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Beck,
Sie haben am 10.8.12 Herrn G. mit dem Hinweis geantwortet, dass "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" nicht gestattet sind. Dankenswerterweise war es ja die Initiative der GRÜNEN, dass eine entsprechende Regelung ins Gesetz aufgenommen wurde. Trotzdem stellt mich Ihre Antwort nicht zufrieden: der Fragesteller hat zwar lediglich auf das Elternrecht abgehoben, aber ich gehe davon aus, dass Ihnen als Christ durchaus die Bibelstellen Sprüche 13,24 Sprüche 29,15 und noch diverse andere, die ich mir hier aufzuführen erspare, bekannt sind. Glücklicherweise orientiert sich die Mehrheit der Christen nicht mehr an diesen Bibelstellen.
In Erweiterung der Frage des Herrn G. erlaube ich mir gleichwohl die weitergehende Nachfrage: wie antworten Sie christlichen Eltern, die unter Verweis auf eine oder mehrere der Bibelstellen ihr Kind züchtigen, weil sie es lieben?
Und warum unterstützen Sie nicht eher jüdische und muslimische Eltern, die eine Änderung des für die Kinder äußerst schmerzhaften Rituals der Beschneidung anstreben?
Sehr geehrte Frau Biel,
wie bereits gesagt: Körperliche Gewalt gegen Kinder ist eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Es ist ein Erfolg unserer rot-grünen Regierungszeit, dass es seit dem Jahr 2000 im Paragraf 1631 klipp und klar heißt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Ihr Vergleich ist der Frage unangemessen. Eine rechtliche Abwägung finden Sie beispielsweise hier: http://beckstage.volkerbeck.de/2012/07/06/beschneidung/ oder in den anderen Antworten auf diese Fragen auf Abgeordnetenwatch.
Mit freundlichen Grüßen
Team Beck