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Volker Beck
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Frage von Stefan D. •

Frage an Volker Beck von Stefan D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Beck,

bei Ihrer Bundestagsrede zur "Rechtlichen Regelung der Beschneidung Minderjähriger" haben Sie behauptet, dass es durch die Beschneidung zu keiner Beeinträchtigung komme. Wörtlich sagten Sie: "Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Beschneidung liegt meines Erachtens jedoch nicht vor. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung, die keinen pathologischen Befund beinhaltet." (Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf ).

Diese Behauptung scheint im Lichte aktueller medizinischer Studien falsch zu sein. Nicht nur kommt es immer wieder zu körperlichen Schmerzen und gesundheitlichen Komplikationen, auch psychische Folgen zählen zu den vielen Risiken des Eingriffs. Ein Beispiel: Einer Studie von G. Boyle et al. zufolge ( http://epublications.bond.edu.au/cgi/viewcontent.cgi?article=1120&context=hss_pubs ) weisen über 50% der beschnittenen Männer Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, im Falle unbetäubter ritueller Beschneidungen ist die Zahl sogar deutlich höher. (Weitere aktuelle Studien finden Sie hier: http://circumcision.org/studies.htm )

Ich nehme an, dass Sie aufgrund der viel zu kurzfristig anberaumten Sitzung im Bundestag wenig Zeit hatten, sich umfassend über das Thema zu informieren. Daher möchte ich folgende zwei Fragen stellen:

1.) Würden Sie Ihre Haltung in der Beschneidungsdebatte revidieren, wenn Sie nach genügender Einarbeitungszeit zu dem Urteil kommen würden, dass Ihre oben zitierte Behauptung falsch ist und die Beschneidung tatsächlich mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingehen kann, seien diese physisch oder psychisch?

2.) Selbst wenn Sie Recht hätten und es zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen käme, wie würden Sie begründen, dass ohne Zustimmung des Betroffenen ein hochsensibler erogener Bereich entfernt wird und damit in die sexuelle Selbstbestimmung des Betroffenen eingegriffen wird, ohne dass für diesen Eingriff eine medizinische Notwendigkeit vorläge?

Herzlichen Dank,
SD

Portrait von Volker Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Descher,

danke für Ihre Frage zum Thema der Beschneidung von Jungen.

Zunächst möchte ich auf meine Antwort an H. D. vom 22. Juli verweisen.

Ihre beiden Fragen sind hypothetisch. Ich kann sie daher nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck