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Volker Beck
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Frage von Manfred W. •

Frage an Volker Beck von Manfred W. bezüglich Gesundheit

Beschneidung von Säuglingen besser Körperverletzung von Säuglingen und Kleinkindern

Sehr geehrter Herr Beck,

Ihrer Internetseite habe ich entnommen, dass Sie sich politisch sehr für die sogenannten Randgruppen einsetzen. Warum setzen Sie sich nicht für die Gruppe ein, die überhaupt keine Lobby hat, nämlich den Kindern? Warum nehmen Sie in Kauf, dass Kinder bei missglückten Eingriffen geschädigt werden und ein Leben lang durch so ein Ritual geschädigt sind?
Ist in Ihren Augen ein geschädigtes Kind, nicht ein Kind zuviel? Oder verbucht man derartige Fehleingriffe als unausweichliche Schicksalsschläge?
Sie wundern sich über hasserfüllte Beiträge im Netz? Warum eigentlich? Sie sollten endlich erkennen, dass es vielen Menschen eben nicht egal ist, Säuglinge und Kleinkinder unter dem Deckmantel der Religionsausübung zu quälen.
Das Ihnen die ewig gestrigen Lob zollen, verwundert mich nicht. Ich hoffe jedoch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Wohle der Kinder! Da gibt es aber auch gar nichts abzuwägen! Die Richter sind nicht so weltfremd wie viele Politiker und sie werden nach meiner festen Überzeugung sich für das Wohl der Kinder entscheiden.Dies ist mehrheitlich auch so im Sinne der Bevölkerung, die Sie aktuell nicht mehr vertreten.
Schade, das gerade Sie als menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen eine derartige Haltung einnehmen. Das wird den Grünen künftig viele Wählerstimmen kosten.Für mich und viele Freunde und Bekannte sind die Grünen nicht mehr wählbar!

Freundliche Grüße!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Warnecke,

danke für Ihre Frage zum Thema der Beschneidung von Jungen.

Zunächst möchte ich auf meine Antwort an H. D. vom 22. Juli verweisen.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen antworten:

Die Rechte von Kindern sind ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Menschenrechtsaktivist und Politiker.

Selbstverständlich ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch eine Beschneidung betroffen - ebenso betroffen ist aber auch das Recht des Kindes, in einer Religionsgemeinschaft aufwachsen zu dürfen, in der womöglich die gesamte Familie Mitglied ist. Dies dürfen Sie nicht vergessen, wenn Sie die „Rechte der Kinder“ in den Blick nehmen möchten.

Dass Kinder bei missglückten Zirkumzisionen geschädigt werden können, ist richtig. Daher trete ich ja grade vehement dafür ein, dass fachgerecht (also medizinisch korrekt und unter Betäubung) durchgeführte Beschneidungen bei rechtswirksamer Einwilligung der Eltern nicht strafbar sein kann. Denn bei diesen sind die Risiken extrem gering.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es vermutlich irgendwann geben. Sie werden sehen, dass dort sehr wohl abgewogen werden wird. Bereits das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln haben in ihren Entscheidungen Abwägungen getroffen - und sind dabei zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Sie haben dabei beispielsweise nicht erörtert, dass die Beschneidung von Jungen in manchen Religionsgemeinschaften zentraler Glaubensinhalt und nicht nur religiöses Ritual ist, wie dies der ehemalige Präsident des Bundesverfassungserichts, Papier, in seinem Interview richtigerweise festgestellt hat. Einer der Richter, nicht so weltfremd wie Ihrer Meinung viele Politiker, vielleicht können Sie aus seinem Munde das Argument eher entgegennehmen als von Herrn Beck.

Hier der Link zum Interview:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/pro-beschneidung-es-geht-um-essenzielle-glaubensinhalte_aid_786457.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck