Frage an Volker Beck von Jan F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Beck,
ich möchte meinen Fragen zwei Auszüge aus dem Grundgesetz vorab schicken, damit Sie wissen, auf welche Stellen ich mich beziehe.
Art. 20, GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Art. 110 GG (1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.)
Sie aber stimmen für einen Gesetzesentwurf, der den Bundestag seiner Budgethoheit berauben soll, und der den deutschen Bürger in unkalkulierbarer Weise Forderungen aus Bürgschaften und Zwangsabgaben aussetzt. Sie scheinen vergessen zu haben, dass dieses Geld von realen Menschen erarbeitet werden muss, und nicht von staatlich alimentierten Menschen wie Ihnen.
Daher habe ich noch einige Fragen: Haben Sie sich die Konsequenzen dieses ESM Vertrages nicht ausmalen können oder wollen? Haben Sie sich überhaupt im Vorfeld über die ungeheuerliche Tragweite dieses Enteignungsinstrumentes informiert? Sind Sie mit der Vertretung der Interessen sovieler Menschen überfordert? Bitte erläutern Sie mir und uns, wie Sie ein solches Abstimmungsverhalten rechtfertigen können.
Falls Sie sich überhaupt die Zeit nehmen, diese Fragen zu beantworten, möchte ich Ihnen noch einen Gedanken mit auf den Weg geben, der aus einem weiteren Abs.von Art. 20GG folgt:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Sie verkörpern in diesem Artikel die "andere Abhilfe".
Sehr geehrter Herr Frisch,
zu Ihrer inhaltlichen Kritik möchte ich auf meine beiden obigen Antworten zu ähnlichen Fragen verweisen. Wir haben intensiv beraten und uns bis in das letzte Detail der Vertragswerke informiert.
Es handelt sich bei der Zustimmung zum ESM um ein demokratisches Verfahren, das derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird. Ihren Verweis auf Artikel 20 Absatz 4 GG verstehe ich vor diesem Hintergrund nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck