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Volker Beck
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Frage von Corinna N. •

Frage an Volker Beck von Corinna N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Beschluss des Bundestags zum Thema Reform des Meldegesetztes

Sehr geehrter Herr Beck,

während dem Fußballspiel Deutschland gegen Spanien wurde eine umstrittene Reform des Meldegesetzes beschlossen, zu der auch Sie sich kritisch geäußert haben.

Ihre Aussage war, das der Beschluss den Bundesrat wohl nicht passieren wird. Meine Frage dazu ist, wieso muss der Bundesrat sich dabei überhaupt zu Wort melden?

laut http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_faehig.html ist der Bundestag nur dann beschlussfähig, wenn die MEHRHEIT der Mitglieder anwesend ist. In dem veröffentlichten Video sind gerade einmal 26! Personen anwesend, ich glaube ich bin nicht die einzige Person, die stark daran zweifeln dürfte das diese kleine Anzahl an Abgeordneten die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags darstellt.
Aufgrund dieses Umstandes dürfte der entsprechende Beschluss doch von vornherein nichtig sein, oder nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Neubert,

danke für Ihre Frage! Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

§ 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) gibt vor: „Der
Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im
Sitzungssaal anwesend ist.“

Aber: Die Beschlussfähigkeit wird unterstellt, solange nicht das Gegenteil in geschäftsordnungsgemäßer Form festgestellt worden ist. Und eine solche Feststellung durch das Präsidium ist in der fraglichen Debatte nicht erfolgt. Daher war der Beschluss, dem Meldegesetz zuzustimmen, gültig. Eine Beschlussfähigkeit wäre wahrscheinlich über Hammelsprung auch jederzeit herzustellen gewesen.

Da die Durchführung der melderechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt, muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Dies wird nicht geschehen. Erstens, weil die Mehrheit des Bundesrates nicht von schwarz/gelb gestellt wird und Grüne wie SPD schon klar die rote Karte gezeigt haben. Zweitens, weil auch die Koalition im Bundestag und die Bundesregierung gemerkt haben, was sie da für einen Bock geschossen haben. Es ist schon bemerkenswert und wohl einzigartig, dass die Bundesregierung den Bundesrat darum bittet, ein von ihr eingebrachtes Gesetz abzulehnen, das von der eigenen Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde. Es zeigt sich bei Schwarz-Gelb immer wieder: sie wissen nicht, was sie tun.

Nach der Ablehnung durch den Bundesrat wird sich voraussichtlich der Vermittlungsausschuss mit dem Meldegesetz befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck