Frage an Volker Beck von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
auf Spiegel Online las ich heute, dass Sie aus Anlass eines Urteils des Kölner Landgerichts, welches Beschneidungen aus religiösen Gründen als Straftat einstuft, die Forderung aufstellen, dass das Selbstbestimmungsrecht von religiösen Gemeinschaften wie dem Islam und dem Judentum besser geschützt werden müsse.
Hierzu würde ich gerne wissen, ob diese Meldung der Wahrheit entspricht. Wenn ja: Womit begründen Sie, dass Religionsfreiheit höher einzustufen sei als das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit? Finden Sie, dass auch das Abschneiden der Klitoris bei kleinen Mädchen erlaubt sein sollte, so es denn religiös motiviert ist?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage. Herr Beck hat in seinem Blog darauf geantwortet, wo Sie diese Frage gerne weiter diskutieren können:
http://beckstage.volkerbeck.de/2012/07/06/beschneidung/
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck