Frage an Volker Beck von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck !
Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:
Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.
Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:
1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?
2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?
3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking,
ich teile die Ansicht des CPT. Eine dauerhafte Verstümmelung kann zu physischen und psychischen Veränderungen führen, die zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht absehbar sind.
Die Frage, ob man sich für eine generelles Verbot von chirurgischen Kastrationen einsetzen sollte, kann erst am Ende der darüber notwendigen Debatte beantwortet werden - nicht schon vor ihrem Beginn. Stärkere psychologische und sozialtherapeutische Betreuung sowie eine verbesserte polizeiliche Führungsaufsicht können jedoch ein gleich wirksames, aber deutlich milderes Mittel sein. Dann sind sie auf jeden Fall vorzugswürdig.
Der Deutsche Ethikrat ist ein hälftig vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ausgewähltes Gremium, das interdisziplinär und überparteilich arbeitet (vgl. http://www.ethikrat.org/ueber-uns ). Es ist grade nicht erwünscht, dass sich Parteipolitikerinnen und -politiker an dessen Diskussionen aktiv beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck