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Volker Beck
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Frage von Ulla S. •

Frage an Volker Beck von Ulla S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Beck,

Wie sie sicher wissen ist seit 1969 der Sex mit Tieren in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt.
Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen. Ein Bestandteil unseres Rechtssystems ist die Zustimmung der Partner zur sexuellen Begegnung. Tiere dagegen sind sexuellen Übergriffen durch Menschen wehrlos und im rechtlichen Sinne schutzlos –ausgeliefert.
Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.

Und um ihnen noch die Gefahren für Jugendliche und Kinder näher zu bringen, hier noch ein Link zu einem Forum, wo sogar 13 Jährige reinkönnen, um sich zu informieren, wie sie es anstellen müssen, wenn sie ihren Hund zum Sex missbrauchen,oder Nachbars Pferd auf der Koppel einen Besuch abstatten wollen, um auch dort Missbrauch zu begehen!
Hier der Link zu diesem Forum:
www.tlover.info
Meine Frage an Sie, warum ist es seit Jahren nicht möglich, bei all dem Einsatz von zahlreichen Tierschützern, das Gesetz dahingehend zu verändern, dass die Würde des Tieres wieder hergestellt wird!
Ich bitte sie inständig, bei Ihren bevorstehenden Wahlen, dieses veralterte Gesetz zu überprüfen und in ihr Wahlprogramm als ganz wichtigen Punkt aufzunehmen.
Ich versichere, dass Sie sehr viele Wählerstimmen dadurch gewinnen werden, da wir bei Facebook eine sehr große Gemeinde sind, die sich gegen dieses bestehende Gesetz ausspricht!

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Saure

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau Saure,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Wie Sie bereits bei den Antworten auf Ihre wortgleiche Frage an Jürgen Trittin und Claudia Roth bei abgeordnetenwatch.de nachlesen konnten, ist für die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen das Thema Tierschutz von großer Bedeutung.
In unserem Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der noch in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll, verbieten wir Zoophilie ausdrücklich. In dem Entwurf heißt es: „Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen“.

Für weitere Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an das Büro von Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin und tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ( undine.kurth.ma02@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck