Frage an Volker Beck von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
Ihre Antwort vom 25.04. auf meine Frage zum Demonstrationsrecht habe ich gelesen.
Obwohl es vor der Demonstration in Dresden ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit dieser Demonstration gegeben hat und obwohl das Verwaltungsgericht Dresden nachträglich festgestellt hat, dass die von Ihnen unterstützte Gegendemonstration ein Grundrecht verletzt hat sowie die Polizei es rechtswidrig unterlassen hat, dieses Grundrecht durchzusetzen, sehen Sie diesen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen Grundrechte weder als schlimm an noch verurteilen Sie dies.
Vorsichtshalber möchte ich hierzu eine Nachfrage stellen, da Sie weder einen Verstoß gegen das Grundgesetz und noch die Verweigerung von Grundrechten verurteilen:
Erste Frage: Wenn die Nazis – wie Sie geantwortet haben - bei dieser Demonstration „zu Hass, Gewalt und Mord“ aufgerufen haben, wieso ist diese Demonstration dann trotzdem vom Bundesverfassungsgericht genehmigt worden?
Zweite Frage: Wieso haben Sie die zu Straftaten aufrufenden Nazis nicht einfach angezeigt, anstatt eine Demonstration zu unterstützen, die zur Verhinderung von Grundrechten geführt hat?
Dritte Frage: Warum verurteilen Sie es nicht, wenn in Deutschland Urteile des Bundesverfassungsgerichtes missachtet und bewusst gebrochen werden und die Polizei diese - wie ebenfalls von Gerichts wegen festgestellt – rechtswidrig nicht durchgesetzt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Klara Schütz
Ich verweise sinngemäß auf meine Antwort vom 25.4.2011 sowie auf die Antwort auf die Frage von Frau Gretter vom 16.12.2011.
Team Volker Beck