Frage an Volker Beck von Vanessa K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Beck,
was wird die Politik gegen die regelmäßigen Gesetzesbrüche bei der Haltung von »Nutztieren« unternehmen?
Mit freundlichem Gruß aus Köln
Vanessa Kohlgrüber
Sehr geehrte Frau Kohlgrüber
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gesetzesbrüchen bei der Haltung von Nutztieren. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für dieses wichtige Thema interessieren.
Obwohl das Tierschutzgesetz eine angemessene verhaltensgerechte Unterbringung von Nutztieren vorschreibt, und das unnötige Zufügen von Schmerzen untersagt, kommt es immer wieder zu Fällen, wo dies ganz offensichtlich missachtet wird. Jüngste Beispiele hierfür ist der Fall eines Schlachthofs wo die Zeiten der Tierbeschau offenbar zu kurz angesetzt wurden, oder der Fall Lohmann, wo die Kämme und Zehen von Geflügel mit Wissen des zuständigen Tierarztes amputiert wurden. Möglich ist dies zum einen durch eine teilweise fehlende Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. des sogenannten Qualzuchtparagraphen (11b) im Tierschutzgesetz, aber auch durch unzureichende Kontrollen.
Wir Grüne fordern zwar generell eine Verbesserung der Kontrollen, doch für die Ausführung der Kontrollen ist ein jedes Bundesland selbst verantwortlich und zuständig. Somit können wir als Bundestagsfraktion nur versuchen, auf die Rahmenbedingungen und Vorgaben einzuwirken. Dazu gehört auch ein Überdenken der Praxis, dass Kreisveterinäre die Unternehmen vor Ort überprüfen und damit durch mögliche wirtschaftliche Abhängigkeiten unter Druck geraten. Wir setzen uns zudem für verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere ein. Beispiel hierfür ist unser erst kürzlich eingebrachter Antrag Drs. 17/5047 ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705047.pdf ). Hier fordern wir auch die seit langem notwendigen Haltungsvorgaben für Puten und Kaninchen, für die es bisher - außer dem Tierschutzgesetz- keinerlei Regelung gibt. Bedauerlicherweise wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP im Ausschuss abgelehnt, vermutlich wird der Antrag im Parlament ebenso abgelehnt werden wie frühere Anträge z.B. zur Kaninchenhaltung (Drs. 17/2006 - http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702006.pdf) oder zur Änderung des Baugesetzbuchs (Drs. 17/1582 - http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701582.pdf ).
Zudem hat die grüne Bundestagsfraktion im letzten Jahr einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt, mit dem wir dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz auch in der Nutztierhaltung Rechnung tragen wollen. Diesen Gesetzesentwurf werden wir in den nächsten Monaten im Bundestag zur Abstimmung stellen. http://www.gruene-bundestag.de/cms/tierschutz/dok/288/288588.tierschutz_neu_ denken.html
Und auch in der Nutztierzucht gibt es die dringende Notwendigkeit für Verbesserungen. Vielfach leiden Nutztiere unter leistungsbedingten Gesundheitsstörungen. Hier fehlt es dringend an einer Konkretisierung des Tierschutzgesetzes. Dieser Problematik wollen wir uns in einem Fachgespräch am 23.Mai widmen, die Einladung finden Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/379/379268.wenn_zucht_zur_qua l_wird.html
Weitere Informationen zu unsere Arbeit zum Thema Tierschutz finden Sie auf unserer Homepage http://www.gruene-bundestag.de unter Themen Tierschutz und Agrar.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck