Frage an Volker Beck von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
vor etwa einem Jahr (14. März) hatten Sie auf eine Frage, ob Sie die Verhinderung der Demonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands als grundgesetzwidrig ansehen, geantwortet, dass die Polizei „am 13. Februar 2010 in Dresden deshalb absolut richtig, ermessensfehlerfrei und grundgesetzkonform“ gehandelt hat.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat im jetzt ergangenen Urteil vom 19.01. nicht nur festgestellt, dass die Verhinderung der Demonstration rechtswidrig war, sondern auch „festgestellt, dass der Beklagte [die Polizei] es rechtswidrig unterlassen hat, durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers am 13.2.2010 zu gewährleisten.“ ( http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/1077.php ).
Sie fordern immer wieder öffentlich ( http://www.volkerbeck.de ), dass in Deutschland und anderen Staaten das Demonstrationsrecht garantiert und durchgesetzt wird. Dies ist in Dresden rechtswidrig unterlassen worden. Von daher möchte ich Sie Folgendes fragen:
A) Stimmen Sie mit dem Bundesverfassungsrichter Masing und seinen Kollegen überein, der in einem Artikel der FAZ geäußert hat: „Es ist keine gute Tat, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern.“? ( http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E7589552636A9442099A4E3F2CB32B021~ATpl~Ecommon~Scontent.html )
B) Werden Sie als Menschenrechtsprecher der Grünen Fraktion im Bundestag öffentlich Stellung dazu beziehen, dass in Deutschland das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit – wie von Gerichts wegen festgestellt – verhindert und von staatlichen Stellen rechtswidrig nicht durchgesetzt worden ist?
C) Sollten die dafür verantwortlichen Polizeiführer, sobald das Urteil rechtskräftig ist, bestraft werden?
Mit freundlichen Grüßen
Klara Schütz
Ich verweise sinngemäß auf meine Antwort vom 25.4.2011 sowie auf die Antwort auf die Frage von Frau Gretter vom 16.12.2011.
Team Volker Beck