Frage an Volker Beck von Georg M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
als Roland Koch seinerzeit zurücktrat und einen Gang in die Wirtschaft ankündigte, forderten Sie noch am selben Tag er müsse eine Karenzzeit von drei Jahren einhalten, in der er sich jede wirtschaftliche Tätigkeit von der Bundesregierung genehmigen lassen müsse. Bei einem Interessenkonflikt, so sagten Sie weiter, müsse die Genehmigung verweigert werden.
Wie man heute in der FAS lesen kann, wird die Bundesverfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt unmittelbar nach Ende ihrer Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht eine Stelle im Vorstand von Daimler antreten.
Frau Hohmann-Dennhardt ist als Verfassungsrichterin mit BUNDESWEIT relevanten Fragen befasst. Dabei stellen sich natürlich auch Fragen, die für die Automobilindustrie relevant sind. Roland Koch war dagegen nur Landespolitiker. Wenn Sie also eine Karenzzeit für einen Landespolitiker fordern, muss diese dann nicht ERST RECHT auch für eine Bundesverfassungsrichterin gelten?
Halten Sie es also für zu beanstanden, dass Frau Hohmann-Dennhardt jetzt unmittelbar den Vorstandsposten übernimmt? Wenn Sie es für zu beanstanden halten (was ich von Ihnen erwarte, da die politische Couleur bei solchen Fragen sicher keinen Unterschied machen kann), wird es dann eine kurzfristige Presseerklärung Ihrerseits geben, so wie im Fall Roland Koch?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Misdroy
Sehr geehrter Herr Misdroy,
anders als bei Roland Kochs wechsel zu Bilfinger Berger, wie in dem genannten Artikel von Ihnen berichtet, ist mir von der Verfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt kein Zusammenhang zwischen ihrer Judikatur als Bundesverfassungsrichterin und ihrem künftigen Arbeitgeber bekannt.
Gleichwohl ist es nicht völlig abwegig, darüber nachzudenken, auf welche anderen höchsten Stellen im Staate eine Karenzregelung, wie Sie sie fordern, angewendet werden sollte. Voraussetzungen wäre es aber zunächst, dass wir in Deutschland eine Regelung zur Karenzzeit einführen, wie es sie bereits bei der Europäischen Kommission gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Volker Beck