Frage an Volker Beck von Gertrud B. bezüglich Gesundheit
Wieso ist es nicht möglich in köln das nichtraucher schutzgesetz vernünftig durchzusetzen? Wir waren in verschiedenen lokalen der kölner altstadt und es wurde fast überall geraucht obwohl kinder und jugendliche im raum anwesend waren.
eine besorgte bürgerin
Sehr geehrte Frau Bernert,
in Nordrhein-Westfalen gilt aktuell das Nichtraucherschutzgesetz NRW, das in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Rauchverbot festschreibt, im Gaststättenbereich allerdings Ausnahmeregelungen vorsieht.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchten diese Ausnahmeregelungen streichen und einen generellen Nichtraucherschutz durchsetzen. Dazu wird die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, in den nächsten Monaten einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes einbringen.
Dennoch gilt bis dahin: Gaststätten oder Raucherclubs, in denen geraucht werden darf, müssen dies am Eingang kennzeichnen und dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren. Verstößt der Gaststätten- oder Raucherclubbetreiber dagegen, können Sie das Ordnungsamt der Stadt Köln darauf hinweisen und dort die Verstöße anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck