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Volker Beck
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Frage von Almuth G. •

Frage an Volker Beck von Almuth G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Beck,

meine Frage an Sie: haben auch Sie schon vom Wunsch vieler Bürger nach der Einführung eines sogenannten bedingungslosen Grundeinkommens gehört?

Falls ja, was halten Sie von der im folgenden
http://www.youtube.com/watch?v=5-NaE2TveNY&feature=player_embedded#!
erörterten Vorstellung, dass es unserer sozio-kulturellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung gut täte, wenn wir in obigem Sinne von einem Menschenbild ausgingen, dass den Menschen weniger als Kostenfaktor und mehr als Investitionsgut betrachet ?

In gespannter Erwartung ihrer Antwort!

MfG - Almuth Gäbler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Gäbler,

ja - von diesem Wunsch habe ich selbstverständlich gehört. Wir Grünen haben aufgrund dessen das Modell der Grundsicherung entwickelt.

Das zentrale Element der Grünen Grundsicherung ist die Stärkung der Rechte der Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die schematische Fallbearbeitung mittels EDV-Masken durch die Job-Center muss einer qualifizierten, individuellen und umfassenden Zusammenarbeit weichen. Sowohl Scheinangebote zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft als auch Sanktionsandrohungen und -automatismen darf es in Zukunft nicht mehr geben. Wir wollen weg von der Unkultur des Misstrauens und des Sanktionierens. Dafür müssen Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in ihren Rechten gestärkt werden. Die Bundesregierung hat demgegenüber den umgekehrten Weg eingeschlagen: Sanktionen sollen in Zukunft auch ohne schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen möglich sein. Es soll ausreichen, wenn Betroffene „Kenntnis“ der Rechtsfolgen gehabt haben. Die Bundesregierung tritt die Bürgerrechte mit Füßen.

Die Kunden des Job-Centers müssen zukünftig das Recht haben, zwischen Maßnahmen zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Unterstützung zu äußern. Auf dieses Recht müssen sie im Erstgespräch hingewiesen werden. Eigene Vorschläge müssen Priorität in der Planung haben. Die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement muss anerkannt werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kunden des Job-Centers die Möglichkeit haben, den persönlichen Ansprechpartner auf ihren Wunsch einmalig zu wechseln. Bei allen Trägern des SGB II sollen unabhängige Ombudsstellen eingerichtet und finanziell abgesichert werden, um in Konfliktfällen zu vermitteln. Dadurch können unterschiedliche Auffassungen und Vorstellungen in einem frühen Stadium bearbeitet und gelöst werden. Die stetig steigende Anzahl von Gerichtsverfahren sollte dadurch wieder deutlich sinken.

Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Vorschlägen der Einzelnen nicht Rechnung getragen und besteht keine Wahl zwischen verschiedenen Förderangeboten, sollten keine Sanktionen verhängt werden dürfen (Sanktionsmoratorium). Widerspruch gegen die Verhängung einer Sanktion muss in Zukunft aufschiebende Wirkung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck