Frage an Volker Beck von Michael H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Beck,
mit der Laufzeitverlängerung wurde die unter der Rot-Grünen Regierung getroffene Vereinbarung zum Atomausstieg gebrochen. Die Atomindustrie und die Schwarz-Gelben Regierung wollen die Kraftwerke mit allen Problemen des Betriebes und seiner folgen zumindest erheblich länger laufen lassen, wenn die tatsächlichen Pläne nicht viel weiter gehen.
Sind Sie der Meinung ein neues Atomgesetz mit ihrer Regierungsbeteiligung darf wieder Reststrommengen enthalten, die von der Atomwirtschaft zu einer starken verzögerung der Restlaufzeiten genutzt wurden?
Wollen Sie nach einem Regierungswechsel den Atomausstieg gegenüber dem alten "Konsens" beschleunigen?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Michael Haug
Sehr geehrter Herr Haug,
die Grünen werden die von Schwarz-Gelb jetzt durch den Bundestag gebrachte Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke politisch und jurstisch zu Fall bringen. Wir gehen fest davon aus, dass die Regelung keine drei Jahre Bestand haben wird. Es bleibt abzuwarten, welche Maßgabe das Bundesverfassungsgericht dann konkret vorgeben wird. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich den Atomausstieg zu vollziehen und Entschädigungszahlungen an die Atomkonzerne zu vermeiden. Dies wurde 2001 durch die Festlegung von Reststrommengen erreicht. In der Tat haben die Atomkonzerne diese Regelung missbraucht, um ihre Meiler bis über die letzte Bundestagswahl hinaus am Netz halten zu können. Insofern wäre die Festlegung eines fixen Stilllegungsdatums ein interessante Alternative, die allerdings noch einer rechtlichen Prüfung bedarf.
Die Inanspruchnahme der Restlaufzeit gilt nur, wenn die Sicherheit der Atomkraftwerke gewährleistet ist. Die Schadensvorsorge muss dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Dies ist zumindest bei älteren Anlagen nicht der Fall. Diesen Zustand, der Gefahr für Leib und Leben bedeutet, werden wir beenden und die Alt-Anlagen schnellstmöglich stilllegen. Darüber hinaus wollen wir die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb von Atomkraftwerken verschärfen und z.B. eine Sicherung aller AKWs gegen Flugzeugabstürze verbindlich vorschreiben und das verschärfte Kerntechnische Regelwerk bei der Überprüfung der AKWs sofort anwenden und alle Atomanlagen einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck