Frage an Volker Beck von Ralf S. bezüglich Verkehr
Geplante Einführung einer Luftverkehrsabgabe
Sehr geehrter Herr Beck,
im Rahmen der Sparmassnahmen ist durch die Bundesregierung u.a. geplant, eine Luftverkehrsabgabe einzuführen. Herr Thomas Winkelmann (CEO Germanwings) weist im Editorial des Germanwings Bordmagazins Nr. 30/2010 darauf hin, dass hier keine Unterscheidung hinsichtlich der Emissionsabgabe der jeweiligen Flugzeuge gemacht werden soll, also geplant 13 Euro pro Start in Deutschland, egal ob eine Boeing727 oder ein Airbus 319 startet, obwohl letzterer weitaus emissionsärmer ist.
Hierduch entfällt natürlich der Anreiz für die Industrie, weitere Investitionen u.a auch in die Erforschung emissionsärmerer Triebwerke zu tätigen, was vor dem Hintergrund der Meldungen in der Presse, dass auch die deutsche Autoindustrie bezüglich der Entwicklung von PKW mit Elektromotoren ins Hintertreffen gerät, zusätzlich besogniserregend in Bezug auf den Industriestandort Deutschland wirkt.
Mit dieser Überlegung gelangen wir zu dem weiteren Kritikpunkt, dass durch diesen nationalen Alleingang der Einführung einer Luftverkehrsabgabe Millionen Fluggäste in das nahe Ausland abwandern und in Deutschland mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind.
Wie wird sich das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN und von Ihnen hier darstellen und welchen Standpunkt vertreten Sie hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stock
Sehr geehrter Herr Stock,
wir Grüne fordern die Abgabe nach ökologischen Kriterien zu differenzieren: Staffelung nach Streckenlänge (Kurzstrecken/ Inland, Mittelstrecken/ EU-weit und verschiedene Langstrecken/ Internationale Flüge) sowie ein zusätzlicher Aufschlag bei Business Class und First Class. Eine höhere Belastung für die oberen Klassen ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch ökologisch gerechtfertigt. Schließlich ist der Verbrauch eines First Class-Passagiers mit entsprechendem Platz und Luxus weit höher als jener in der Economy Class. Überdies ist zu prüfen, warum der Frachtflugverkehr und Privatflieger komplett ausgenommen werden sollen. Die Tatsache, dass sie im Gegensatz zum Passagierflugverkehr Abgaben auf Flugbenzin zahlen, reicht als Begründung nicht aus. Es ist ebenso wenig nachvollziehbar, warum ein Flug mit 2.560 km Entfernung genauso besteuert werden soll, wie einer mit 9.500 km. Denn bei letzterem ist die Klimabelastung nahezu viermal so hoch.
Eine unterschiedliche Besteuerung des Fluggeräts je nach Verbrauch, wie Sie sie vorschlagen, halten wir ebenfalls für prüfenswert. Einen Anreiz zum Einsatz von verbrauchsärmerem Fluggerät haben die Airlines aber allein schon wegen der dadurch eingesparten Kerosinkosten und dem Emissionshandel, der ab 2012 auf im Luftverkehr eingeführt wird.
Die Abwanderung von Fluggästen ins Ausland dürfte sich in Grenzen halten, schließlich haben Frankreich und Großbritannien schon länger eine Luftverkehrsabgabe eingeführt, ohne dass dies zu massiven Verschiebungen bei der Zahl der Fluggäste geführt hat. Umsteiger sollen von der Abgabe ausgenommen werden, so dass die Luftverkehrskreuze Frankfurt und München keinen Wettbewerbsnachteil erleiden werden.
Mit besten Grüßen
Team Volker Beck