Frage an Volker Beck von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
ich habe gegen die Gültigkeit der Europawahl, die mittlerweile recht genau ein Jahr zurückliegt, frist- und formgerecht einen Wahleinspruch erhoben, über den bisher noch nicht entschieden wurde.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
Wie ist diese Verzögerung mit den Verfassungsprinzipien von Demokratie (möglicherweise falsch zusammengesetztes EP) und effektivem Rechtsschutz vereinbar?
Wie stehen Sie zur entsprechenden Kritik der OECD?
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
besten Dank für Ihre Frage.
Eine Kritik der OECD an der Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes ist uns nicht bekannt. Solange die Wahlen in Übereinstimmung mit den Wahlgrundsätzen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und der geltenden Wahlgesetzen (je nach Mitgliedsstaat) stattfinden, ist das letztlich aber auch für die Frage Ihres Einspruchs irrelevant.
Seit es das Europäische Parlament gibt, gibt es auch eine Debatte über die Wahlgrundsätze und die Zusammensetzung. Natürlich kann man sich vieles anders und besser vorstellen (insbesondere dass es nach wie vor kein einheitliches Wahlrecht gibt) aber die derzeitigen Regeln sind demokratisch vereinbart worden und geltendes Recht und insofern der Maßstab für die Wahlprüfung.
Warum über Ihren Einspruch nicht, oder bislang nicht entschieden wurde, vermögen wir nicht zu sagen. Hier könnte Ihnen eine Anfrage beim Bundeswahlleiter ( http://www.bundeswahlleiter.de/ ) möglicherweise Aufschluss bringen.
Beste Grüße
Team Volker Beck