Frage an Volker Beck von Heinrich H. bezüglich Finanzen
Betreff: Kredit für Griechenland
Sehr geehrter Herr Beck,
in Titel VIII, Artikel 125 (1) der AEUV ist zu lesen: "Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedsstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."
Wie kommt es nun, dass in dieser Woche trotzdem im Bundestag über den deutschen Beitrag zu den Milliardenkrediten für Griechenland abgestimmt wird? Das ist nach geltendem, kürzlich verabschiedeten Recht illegal! Wie stehen Sie dazu?
Griechenland hat jahrelang über die eigenen Verhältnisse gelebt. Die griechische Regierung hat die zuständigen EU-Institutionen mit vielfachen Tricksereien hintergangen. Die Bundesregierung erklärt nun, dass kein Steuergeld nach Griechenland fließt und Deutschland nur für Kredite bürgt, die pünktlich zurückgezahlt würden. Für den deutschen Steuerzahler gebe es deshalb kein nennenswertes Ausfallrisiko.
Wenn dem so ist (hier möchte ich Sie als Steuerzahler zu mir ins Boot holen): Sind Sie bereit, für diese Bürgschaft an die Griechen auch persönlich zu bürgen? Und zwar in Höhe Ihrer Abgeordneten-Diäten für ein Jahr? Denn wenn dieses Engagement schief geht, habe ich nicht die geringste Möglichkeit, vom beschliessenden Deutschen Bundestag Regress zu beanspruchen.
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Hofauer
Sehr geehrter Herr Hofauer,
Sie sagen, die „Milliardenkredite für Griechenland“ seien illegal und verweisen hierzu auf Art. 125 Absatz 1 AEUV. Ich kann diese Annahme nicht teilen. Die Einschätzung, ob Parlamentsgesetze rechtmäßig sind oder nicht, obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat am 7. Mai 2010 beschlossen, dass das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG, BGBl I S. 537) einstweilen in Kraft treten kann
( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100507_2bvr098710.html ).
Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass insbesondere Ihr Recht auf Eigentum aus Art. 14 GG unmittelbar gerade in Folge der gewährleisteten Kreditgewährung schwer und irreversibel beeinträchtigt sein könnte. Sie werden deswegen auch niemanden aufgrund des Gesetzes in Regress nehmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Volker Beck