Frage an Volker Beck von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
Ihre Antwort vom 29. März habe ich gelesen. Leider haben Sie meine beiden allgemeinen Fragen zur Verhinderung irgendeiner genehmigten Demonstration nicht beantwortet, sondern haben sich nur auf die Demonstration in Dresden bezogen. Deshalb möchte ich die beiden allgemeinen Fragen noch einmal aufführen und wäre Ihnen um eine Antwort hierzu sehr verbunden:
Erste Frage: Sollten diejenigen, die die Sicherheit einer genehmigten Demonstration gefährden und diese dadurch verhindern, bestraft werden?
Zweite Frage: Unterstützen Sie die Verschärfung der Strafen zum einen für den Aufruf zur Verhinderung einer genehmigten Demonstration und zum anderen für die tatsächliche Verhinderung einer genehmigten Demonstration?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Klara Schütz
Sehr geehrte Frau Schütz,
danke für Ihre Nachfragen.
Bestraft werden sollen immer nur Personen, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Da die gesetzlichen Grundlagen hierfür existieren, habe ich als Parlamentarier keinen weiteren Einfluss darauf. Die Fragen nach dem „Ob“ und „Wie“ einer Strafverfolgung hängen vom Einzelfall sowie den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ab.
Das Polizei- und Ordnungsrecht, das Versammlungsrecht sowie das Strafrecht halten bereits vielfältige, ausreichende und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutze von Versammlungen bereit.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Volker Beck