Frage an Volker Beck von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
eigentlich wollte ich Ihnen eine Frage zur von der Polizei abgesagten Demo in Dresden stellen, allerdings gab es dazu schon eine Frage und eine Antwort von Ihnen (22.03.).
Eine generelle Frage, die am Rande mit dem Thema zu tun hat, aber die auch von genereller Natur ist, habe ich an Sie:
Sollten diejenigen, die die Sicherheit einer genehmigten Demonstration gefährden und diese dadurch verhindern, bestraft werden? Und unterstützen Sie die Verschärfung der Strafen zum einen für den Aufruf zur Verhinderung einer genehmigten Demonstration und zum anderen für die tatsächliche Verhinderung einer genehmigten Demonstration?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Klara Schütz
Sehr geehrte Frau Schütz,
zu Ihrer Frage möchte ich zunächst auf die Pressemitteilung Abgeordneten Hans-Christian Ströbele verweisen ( http://www.stroebele-online.de/presse/pressemitteilungen/3264187.html ) die auf die Ermittlungen der Polizei im Vorfeld der Demonstration Bezug nimmt. Wir sind genauso wie Hans-Christian Ströbele der Ansicht, dass die Aktionen gegen die Nazi-Gegner nicht verhältnismäßig waren. Dass die Gegendemonstrationen weder untersagt, noch maßgeblich behindert wurden zeigt, dass die Behörden richtiger weise nicht von verbotenen Aktionen ausgingen. Dies wohlgemerkt in einem Umfeld, das angesichts der Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Vorfeld keinesfalls als gegendemonstrationsfreundlich eingestuft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Volker Beck