Frage an Volker Beck von Albert S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Beck,
wegen des blutigen Massakers der Regierungstruppen von Demonstranten in Andischan, Usbekistan, im Jahre 2005 führte die EU symbolische Sanktionen gegen das Land ein. Überraschenderweise wurden diese mit der Zeit gelockert mit der lächerlichen Begründung, dass das Regime angebliche Fortschritte im Bereich Menschenrechte gemacht hat. Inzwischen sind die Sanktionen fast aufgehoben, wobei Deutschland eine aktive Rolle spielte.
Wie sehen Sie die Situation mit Menschenrechten in Usbekistan?
Haben Sie sich dabei irgendwie eingesetzt?
Haben Sie als Bundestagsabgeordneter diesbezüglich etwas vor?
Mit freundlichen Grüßen,
Stanislawic
Sehr geehrter Herr Stanislawic,
die Lage der Menschenrechte in Usbekistan ist schlecht. Eine Verbesserung der ist seit der blutigen Vorfälle in Andischan im Jahre 2005 erst in wenigen Punkten (Abschaffung der Todesstrafe, Einführung der Habeas Corpus Rechte) eingetreten. Das usbekische Regime spürt diesbezüglich aber auch keinerlei Druck – drei Beispiele:
Erstens: Das Waffenembargo, das seinerzeit verhängt wurde, wurde im vergangenen Herbst auf Druck der neuen Bundesregierung wieder aufgehoben, obwohl der Forderungskatalog der EU nicht erfüllt worden war.
Zweitens: Zur Zeit sitzen in Usbekistan vier Zeugen Jehovas sowie viele politische Oppositionelle grundlos im Gefängnis. Doch wer setzt sich für rechtsstaatliche Verfahren ein?
Drittens: Gegen den usbekischen Innenminister Almatow und den Geheimdienstchef Inojatow lagen in Deutschland Strafanzeigen vor, dennoch wurde nicht gegen sie ermittelt als sie hier zu Besuch waren.
Die Bundesregierung drückt sich aus einem ganz einfachen Grund: weil sie militärpolitische Interessen in Termes hat. Von diesem Stützpunkt aus wird der deutsche Einsatz in Afghanistan maßgeblich versorgt. Der ohnehin nur schwach ausgeprägte Reformwille in der usbekischen Führung wird deswegen durch die deutsche Bundesregierung nicht nur nicht bestärkt, sondern zusätzlich ausgebremst.
Vor dem Hintergrund der Vorfälle in Andischan muss das ausgelaufene Embargo daher als erster Schritt wieder durchgesetzt werden. Hierfür setze ich mich aktiv im Bundestag ( http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1790&Itemid=168 ) als auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Medien (etwa: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=au&dig=2010%2F03%2F12%2Fa0115&cHash=5c61566af5 ; http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1754&Itemid=130 ; http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1755&Itemid=166 ) aktiv ein.
Auch darüber hinaus ist Usbekistan ein Land, das man unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten im Blick behalten muss. Für viele Partner steht jedoch der finanzielle Gewinn im Vordergrund. So gab etwa der Sänger Sting im vergangenen Jahr ein Konzert für die usbekische Herrschaftselite. Auch dies habe ich kritisiert ( http://beckstage.volkerbeck.de/2009/10/22/stumpfer-stachel-%E2%80%93-hat-sting-sein-engagement-fur-die-menschenrechte-vergessen/ ).
Beste Grüße,
Volker Beck