Frage an Volker Beck von Volker F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
der gerichtlich genehmigte Demonstrationszug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands am 13.02. durch die Neustadt Dresdens wurde von der Polizei in letzter Minute abgesagt, da laut Aussage der Polizei die Sicherheit der Teilnehmer wegen Gegendemonstranten nicht gewährleistet werde konnte ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,677718,00.html ). Diese Nichtdurchsetzung eines Gerichtsurteils und des im Grundgesetz verankerten Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit ist von Ihnen weder öffentlich kommentiert noch gerügt worden ( http://www.volkerbeck.de ).
Meine Frage an Sie ist deshalb: Würden Sie ebensowenig reagieren, wenn sich genügend Gegendemonstranten zum Christopher Street Day einfänden und dieser dann aus Sicherheitsgründen von der Polizei abgesagt werden müsste?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Friese
Sehr geehrter Herr Friese,
selbstverständlich hat Herr Beck, sogar als Erstunterzeichner, zu Demonstrationen gegen den Neonaziaufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden aufgerufen, um sich beherzt dem Rechtsextremismus in den Weg zu stellen: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=1823&Itemid=106
Neonazis versuchen jährlich aufs Neue die Bombardierung Dresdens 1945 als vermeintlichen "Bombenholocaust" - losgelöst von dem durch Nazideutschland begonnenen Krieg - zu verklären. Es ist doch selbstverständlich, dass sich jeder anständige Mensch diesem Geschichtsrevisionismus in den Weg stellt. Der 13. Februar 1945 hat seinen Ursprung im 9. November 1938. Eine Bewertung der von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag finden Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/cms/rechtsextremismus/dok/327/327558.blockadebuendnis_verhindert_aufmarsch_vo.html
Grundsätzlich gilt das Demonstrationsrecht für jedes nicht strafrechtlich verbotene Anliegen. In konkreten Situationen muss die Polizei beurteilen, ob die Sicherheit einer Veranstaltung noch gewährleistet werden kann. Sie entscheidet auch darüber, ob hierzu Auflagen nötig und durchsetzbar sind oder im Einzelfall eine Veranstaltung nicht durchsetzbar ist. Ihr Vergleich mit dem Christopher Street Day ist dagegen absurd und in Ihrer Absicht durchschaubar. Der Christopher Street Day ist ein Fest- und Gedenktag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, die für ihre Rechte sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung demonstrieren. Neonazi-Aufmärsche richten sich im Gegensatz dazu gegen die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Außerdem garantieren wir Ihnen, mit Verweis auf den CSD 2006 in Moskau, dass wir uns von ein paar Neonazis nicht daran hindern lassen, für die Rechte von Minderheiten auf die Straße zu gehen.
Das Team Volker Beck