Frage an Volker Beck von Arwin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
der Bundestag hat am 29.07.2009 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. In den darin enthaltenen Änderungen am BGB wird im "§ 675 o" nun den Banken die Möglichkeit eingeräumt, für die Ablehnung von Zahlungsaufträgen gegenüber den eigenen Kunden Entgelte zu verlangen/vereinbaren.
Diese Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass viele Geldinstitute seit neuestem für die Nichtausführung von z.B. Lastschriten mangels Deckung dem eigenen Kunden eine nicht unerhebliche Gebühr in Rechnung stellen.
Bislang sah die Rechtssprechung für diesen Fall eine andere Bewertung vor. So hat in der Vergangenheit der BGH mehrfach (z.B. exemplarisch BGH XI ZR 197/00 vom 13.2.2001 oder BGH XI ZR 154/04) die bis zu diesen Zeitpunkt gängige Praxis der Gebührenerhebung für Nichteinlösung als rechtswidrig bewertet.
In Folge dieser Gerichtsurteile war es den Banken bis zur eingangs benannten Gesetzänderung nicht möglich dem "eigenen Kunden" eine wie auch immer begründete Gebühr für die Nichteinlösung von Zahlungsaufträgen zu berechnen.
Es bleibt zu erwarten, dass zukünftig gerade die Geringverdiener hier durch die Geldinstitute abkassiert werden, da anzunehmen ist, dass gerade im sozial schwachen Umfeld, deckungslose Lastschriften vermehrt vorkommen werden.
Im Klartext bedeutet dies eine neue, zusätzliche Einnahmequelle für die Geldinstitute auf dem Rücken der unteren Bevölkerungsschichten.
Können Sie mir sagen, auf welche Initiative diese Gesetzänderung ("§ 675 o") entstanden ist, und welchen Nutzen das Volk, welches Sie als Abgeordneter nach meinem Verständnis ja vertreten, hierdurch gewinnt?
Vielen Dank
MfG
Arwin Dustdar
Sehr geehrter Herr Dustdar,
das von Ihnen erwähnte Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht hat europarechtlichen Vorgaben umgesetzt, leider aber nicht alle Spielräume zum Schutz der Verbraucher genutzt. Wir haben dem Gesetz deshalb nicht zugestimmt.
Im bereich des Zahlungsverkehrs sind durch die Neuregelung einige Absenkungen des Schutzniveaus entstanden. So ist die Haftungssumme von 150 Euro bei Kreditkartenmissbrauch unangemessen, v.a. bei Raubopfern. Auch die Entgeltregelung für Rücklastschriften ist nicht sachgerecht, etwa wenn mutwillig und wider besserer Information durch den Schuldner immer wieder Rücklastschriften gegen ein nicht gedecktes Konto auslöst werden.
Wir Grüne werden die Kritik an unzureichenden Gesetzen und die Forderungen nach mehr Transparenz auch weiterhin laut zum Ausdruck bringen und uns für verbraucherfreundliche Lösungen politisch einsetzen. Dazu brauchen wir weiterhin das Engagement und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck