Frage an Volker Beck von Ulrike O. bezüglich Bildung und Erziehung
In der nun zuende gehenden Legislaturperiode ist der sogenannte 2. Korb des Urheberrechts verabschiedet worden. Nach Meinung vieler Beteilgter aus Wissenschaft und Forschung wird die Gesetzgebung den Ansprüchen der speziellen Situation im Wissenschaftsbereich nicht wirklich gerecht (s. z.B.: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0907.html ). In der nächsten Legislaturperiode steht nun die Entscheidung zum 3. Korb an, der den Bedürfnissen aus Wissenschaft und Forschung angepasst werden soll. Was kann der Wissenschaftsstandort Deutschland erwarten, wenn die Grünen auf die Entscheidung Einfluss haben?
Sehr geehrte Frau Ostrzinski,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gern kurz beantworten möchte. Bündnis 90/ Die Grünen hat schon bei der 2./3. Lesung zum 2. Korb Urheberrecht deutlich gemacht, dass der 2. Korb in vielen Bereichen nicht weit genug geht. In unserem Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/5971) haben wir die Bereiche im Urheberrecht aufgelistet, die uns wichtig sind und die wir gern anders geregelt hätten. Für einzelne Bereiche - so auch den Bereich "Bildung und Wissenschaft" - haben wir darüber hinaus Änderungsanträge im Ausschuss gestellt, um die Koalition doch noch zum Umlenken zu bewegen, leider vergebens. Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/medien/dok/11/11561.ein_gesetz_mit_licht_und_schatten.html
Was jetzt und weiterhin ansteht, ist die Entwicklung wirtschaftlich handhabbarer Geschäftsmodelle für den Umgang mit Wissen und Information. Wir Grüne haben dabei stets betont, dass wir hier endlich freien Zugang zu Wissen in Bildung und Wissenschaft erreichen wollen und das sog. Open-Access-Prinzip unterstützen. Aber darüber hinaus gilt es ebenso, die Regelung der Schulintranets zu entfristen und die Regelung zu elektronischen Leseplätzen auszuweiten.
Für diese Ziele werden wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode
stark machen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck