Frage an Volker Beck von Helmut S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Beck,
wieder einmal war ich entsetzt, als ich heute (05. Juni) im Spiegel (
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,628800,00.html ) und in der Welt (
http://www.welt.de/politik/article3868583/Politiker-nutzen-Killerspiele-als-Waffe-im-Wahlkampf.html ) lesen mußte, wie in diesem Land mit plattem Populismus ganz reale Politik gemacht wird:
Jetzt sollen sogenannte Killerspiele wegen des Amoklauf von Winnenden verboten werden. In meiner persönlichen Anschauung sind Amokläufer in ihrem Innersten zutiefst gekränkte und verletzte junge Männer, die - mangels Alternativen - ihren seelischen Schmerz auf diese entsetzliche Weise ausleben müssen.
Meiner Kenntnis zufolge gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, daß Computerspiele im wirklichen Leben zu vermehrten Gewalttaten führen.
Ich persönlich kann diesen Spielen rein gar nichts abgewinnen.
Aber nach dem unsäglichen Vorstoß der Familienministerin Frau Dr. v. d. Leyen zur nur scheinbaren Sperrung von Kinderpornoseiten und dem geplanten Verbot von Spielen wie Gotcha und Paintball frage ich Sie:
1) Wie stehen Sie zum geplanten ´Killerspiel´-Verbot?
2) Beabsichtigen Sie, in dieser Frage das Gespräch mit den Innenministern der Länder zu suchen?
3) Wenn ja, mit welchem Ziel?
Mit freundlichem Gruß
Helmut Schibath
Guten Tag Herr Schibath,
wir sind uns mit den meisten Fachleuten darin einig, dass über die existierenden Maßnahmen hinausgehende Initiativen, wie zum Beispiel ein pauschales Verbot von sogenannten ´Killerspielen´/Ego Shootern, keinen besseren Jugendschutz bieten kann. *Wir brauchen keine Gesetzesverschärfungen, stattdessen müssen die bestehenden Regeln konsequent umgesetzt werden*. Die alltäglichen, wie auch die besonders brutalen Gewaltausbrüche Jugendlicher sind nicht allein mit ihrem Medienkonsum zu erklären. Jugendgewalt ist ein multikausales Phänomen. *Medienkonsum und die Gewaltdarstellungen in den Medien sind sicher auch ein Faktor, aber nicht allein verantwortlich.* Rot-Grün hatte 2003 mit seiner Jugendschutz-Novelle die angemessene Richtung vorgegeben. Trotzdem ist klar, dass bestimmte gewalthaltige Inhalte weder in Kinderhände gehören, noch dürfen sie Kindern zugänglich gemacht werden.
Extreme, menschenverachtende Inhalte, die in diesem Prüfverfahren auffallen, sind *Straftatbestände* und können nach dem Strafgesetzbuch verboten werden. Da es sich bei einem Verbot um einen starken Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte handelt, müssen also sehr gewichtige Gründe dafür vorliegen. *Über ein solches Verbot entscheidet* in einem Rechtsstaat immer *ein Gericht*. Der Staat darf sich nicht dem Vorwurf aussetzen willkürlich und ohne Rechtsgrundlage Bürgerrechte zu verletzen.
Schöne Grüße,
Das Team von Volker Beck