Frage an Volker Beck von Thomas K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beck,
ihre Partei setzt sich seit ihrer Gründung intensiv für die Rechte von Minderheiten ein, der Kampf gegen Diskriminierung ist ein zentrales Anliegen ihrer Partei.
Es gibt meines Erachtens keine gesellschaftliche Gruppe in Deutschland, die einer so starken gesellschaftlichen Ablehnung, treffender gesagt einem solchen Hass ausgesetzt ist, wie Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz.
Um hier Missverständnissen vorzubeugen: Mir geht es um Menschen die mit einer sexuellen Präferenz gestraft sind, die sie sich nicht ausgesucht haben, demensprechend auch nicht dafür verantwortbar gemacht werden können und, dies bitte ich zu beachten, sexuelle Kontakte Erwachsener zu Kindern und und den Konsum von Kinderpornographie grundsätzlich und vorbehaltlos ablehnen und nie einem Kind in irgendeiner Weise Schaden zugefügt haben (Und, dies nur am Rande, ein erheblicher Teil aller Pädophilen empfindet und lebt so).
Im öffentlichen Diskurs wird jedoch nicht zwischen diesen Pädophilen und Sexualstraftätern unterschieden. Sollte die Neigung eines Pädophilen bekannt werden, hat dies fast durchweg radikale Konsequenzen für diesen Menschen zur Folge. Angefangen bei Job- und Wohnungsverlust bis hin zur totalen sozialen Isolation.
Die Folgen die dieser gesellschaftliche Umgang mit diesem Thema hat, sind m.E. fatal, fatal für den Pädophilen, aber auch für viele Kinder, denn gerade der gesellschaftliche Umgang mit diesem Thema führt dazu, dass bei vielen extrem grosse Hemmungen bestehen sich proffesionelle Hilfe zu holen.
Wie sieht ihre Partei, wie sehen Sie als Person diese Problematik? Inwieweit bezieht sich das Antidiskriminierungsgesetz auch auf diese Problematik?
Wie stehen Sie zu Projekten, wie dem Präventionsprojekt an der Berliner Charite, dass sich an Männer mit auf Kindern gerichteten Sexualphantasien richtet, die Angst haben Übergriffe zu begehen und Hilfe möchten?
MfG
Thomas Kipp
Sehr geehrter Herr Kipp,
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 enthält zwar u.a. ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ im Bereich Beschäftigung und Beruf wie im Alltagsleben. In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde der Begriff „sexuelle Identität“ aber wie folgt definiert: „Erfasst werden homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder zwischengeschlechtliche Menschen.“ (Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 31).
Präventionsprojekte wie an der Berliner Charité halte ich für sehr wichtig. Eine solche therapeutische Hilfe für pädophil empfindende Menschen, die aus eigenen Antrieb vermeiden möchten, dass es zu Übergriffen gegen Kinder kommt, kann sehr viel Positives bewirken - für den Schutz der Gesellschaft wie für die betroffenen Menschen. Wer sich rechtstreu verhält, hat Anspruch darauf, von der Gesellschaft nicht angefeindet zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck