Frage an Veronika Bode von Antje G. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Koch,
die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UNKRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechte und gleichzeitig hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen gefährdet. In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UNKinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit – Aspekte, die nicht ausschließlich nach ökonomischen Kriterien bemessen werden können. Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kinder vollumfänglich respektieren wollen, sind Reformen angezeigt. Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land („Tutzinger Plädoyer“). Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?
Herzlichen Dank!
Ihre A. G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage!
In Ihrer Frage heben Sie ab auf eine Änderung des Sozialgesetzbuches V. Daher möchte ich vorweg empfehlen, dass Sie sich in dieser Angelegenheit an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenden, die eine Änderung dieses Bundesgesetzes vornehmen können.
Als Mutter einer Tochter und als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages ist mir eine Politik wichtig, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und auch für seinen Schutz sorgt. Kindesmissbrauch muss wirksam bekämpft werden und umfassende Konzepte zu Kindesentwicklung und mehr Kinderschutz sollen nach Vorstellungen der CDU in einem Ministerium für Kinder- und Jugend gebündelt werden. Nach meiner Vorstellung hat dieses auch den Auftrag, auf eine bestmöglich kindgerechte Gesundheitsversorgung im stationären und ambulanten Bereich zu achten. Auch soll das Ministerium den Austausch mit den privaten Netzwerk-Initiativen suchen, damit die Gesundheitsversorgung wo immer möglich auch konkret verbessert werden kann.
Besonders wichtig ist mir die Umsetzung der CDU-Forderung, dass Ärzten künftig die Möglichkeit geben, ohne Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht wichtige Informationen an andere Ärzte, behördliche Stellen oder einen Rechtsanwalt weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Koch