Frage an Verena Späthe von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Späthe,
laut Koalitionsvertrag wurde versprochen, dass die Regierung an der Beitragsstabilität des Rundfunks festhält. (Seite 136, Absatz 3).
Aus welchem Grund stimmt ihre Partei nun für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu?
Liebe Grüße,
M. S.
Sehr geehrter Herr Scheuer,
die Rundfunkgebühren sind ein Thema, dass viele Menschen beschäftigt. Um zumindest einigermaßen gerechte Kosten zu erheben, wurde die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gegründet, die eine entsprechende Beschlussempfehlung vorlegte. Diese wurde und wird von 15 der 16 Bundesländer bestätigt. Stimmt Sachsen-Anhalt nicht zu, ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Beitragshöhe entscheiden – die dafür entstehenden Kosten sind allerdings nirgends berücksichtigt.
Die Koalitionspartner haben sich 2016 gemeinsam vorgenommen, Beitragsstabilität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. Das hat die CDU-geführte Staatskanzlei umgesetzt und einen Staatsvertrag ausgehandelt, der dem von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorgelegten Ergebnis folgt und eine Erhöhung um monatlich 86 Cent vorsieht – viel weniger, als die Rundfunkanstalten gefordert haben. Das entspricht dem Ziel der Beitragsstabilität, weil es sogar unter einem Inflationsausgleich bleibt. Und: Es ist der verfassungsmäßig vorgegebene Weg. Die CDU-geführte Staatskanzlei hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Grund gibt, aus dem Sachsen-Anhalt davon abweichen könnte. Die von CDU, SPD und Grünen gebildete Landesregierung hat den Entwurf einstimmig beschlossen. Dieses Ergebnis der Koalitionspolitik wollen wir gemeinsam mit den beiden anderen Fraktionen im Landtag annehmen. Die Behauptung, die SPD breche damit den Koalitionsvertrag, ist absurd und falsch.
Was viele Menschen, die jetzt gegen die Anhebung der Beiträge protestieren, wahrscheinlich nicht wissen, ist, dass neben dem bekannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch viele medienpädagogische Vorhaben durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden. Dazu gehören nicht zuletzt die Offenen Kanäle, die eine direkte Produktion und Sendung von Fernsehbeiträgen durch Bürgerinnen und Bürger im regionalen Rahmen des jeweiligen Offenen Kanals ermöglichen. Als Mitglied des Offenen Kanals Merseburg-Querfurt e.V. in meiner Heimatstadt Merseburg sehe ich, welche hervorragende Arbeit hier mit Menschen jedes Altes geleistet wird. Ein Bild davon können Sie sich unter www.okmq.de machen. Gerade hier wird der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks direkt an der Basis umgesetzt – dafür sind die Rundfunkgebühren gut angelegt und dafür stimme ich deren vorgeschlagenen moderaten Erhöhung zu.
Dr. Verena Späthe