Wie stehen Sie zur dauerhaften Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens D/Lux für Grenzgänger (19 Tage Regel) ? (Sonderregel läuft 31.3.22 aus)
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Home-Office ist in vielen Arbeitskontexten längst gelebte Realität. Neben der Flexibilisierung der Arbeitswelt spielen dabei auch Umweltaspekte durch Pendeln eine Rolle. Mein Anliegen ist es, Home-Office und generell Regelungen betreffend des Arbeitslebens mehr an den Alltag und die Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen anzupassen.
Die Situation kenne ich aus meiner eigenen Zeit, in der ich für Praktika nach Luxemburg gependelt bin. Insgesamt gibt es in der Region Trier über 30.000 Grenzpendler, welche in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten. Deren Besteuerung wird in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten geregelt. Neben der Versteuerung der Einkommen in Luxemburg wurde eine 19-Tage Regelung eingeführt, welche es ArbeitnehmerInnen erlaubt bis zu 19 Tage von außerhalb ihrer Arbeitsstätte im Home-Office zu arbeiten, ohne in Deutschland einkommensteuerpflichtig zu werden.
Während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung praktischerweise mit einer Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 07. Oktober 2020 ausgesetzt. Diese Vereinbarung ist leider zum 30.06. ausgelaufen. Bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge hat die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember diesen Jahres angekündigt. Heißt: Wer als Luxemburger Arbeitnehmer im Homeoffice in Deutschland sitzt, muss bis Ende des Jahres keine Sozialversicherung bezahlen.
Im Juni hat das Bundesfinanzministerium ergebnisoffene Gespräch angekündigt, in denen eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg diskutiert werden soll. Die 19-Tage Regelung wird dabei thematisiert werden. Mit anderen Ländern wurden von Seiten Luxemburgs bereits fortschrittlichere Regelungen getroffen, sodass Grenzpendler aus Belgien 34 Tage, sowie aus Frankreich 29 Tage von zuhause aus arbeiten dürfen. Das sollte auch der Mindestanspruch für unsere Region sein. Ich werde diese Gespräch von parlamentarischer Seite aus eng begleiten.
Für die Zukunft gilt: Im Koalitionsvertrag haben wir uns als Parteien darauf geeinigt, dass die mobile Arbeit EU-weit unproblematisch möglich sein soll. Mein Ziel ist es, mindestens eine 46-Tage-Grenze in dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verankern. Also setze ich mich für einen Tag Home-Office in der Woche abzüglich der durchschnittlichen Urlaubszeit ein.
Gleichzeitig finde ich es wichtig, für eine Ausgleichszahlung durch Luxemburg an die umliegenden Kommunen, ähnlich wie dies zwischen Belgien und Luxemburg festgelegt ist, einzutreten und dies bestenfalls über eine europäische Gesamtlösung zu gestalten. Schließlich erhalten Kommunen einen festen Anteil der Einkommensteuer und der Ausfall an Einnahmen muss entsprechend kompensiert werden, damit die Kommunen ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können.
Bereits jetzt bin ich im engen Austausch mit dem Botschafter des Großherzogtums Luxemburg sowie Vertretern des Bundesfinanzministeriums und setze mich hier weiter ein! Perspektivisch braucht es eine europaweit einheitliche Lösung.
Anfang Juli habe ich mich diesbezüglich auch mit dem luxemburgischen Außenminister Jean Asselborn getroffen, um über das Thema zu sprechen. Wir waren uns einig, dass pragmatische Lösungen gefunden werden müssen – am besten auf europäischer Ebene, aber sonst auch direkt zwischen Luxemburg und Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Hubertz