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Verena Hubertz
SPD
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Frage von Elisabeth V. •

S.g. Frau Verena Hubertz MdB SPD, sollte man nicht, angesichts der immensen Wichtigkeit für die Bürger:innen des Gebäudeenergiegesetzes,d. parlam. Sommerpause (wg. Zeitdruck) um 4 Wochen verschieben?

Sehr geschätzte Frau MdB Verena Hubertz, leider gibt es jetzt einen erbitterten politischen Streit über dieses Gesetz auch über den Zeitplan. Eine parlamentarische sogenannte "Sommerpause" ist aber doch nicht für 2 Monaten also für 60 Tagen zwingend so "lang" und bei heiklen politischen Kompromisse oder Auseinandersetzungen ist es ja wirklich üblich dass man "schlaflose Nächte" mitmacht. Auch im Unternehmertum, wenn es "brennt" macht man doch nicht einfach Pause - wir als Chef:innen arbeiten erstmal nicht mehr weiter; wir haben ja Pause !! Ich hoffe die SPD - die jetzt laut einer frischen FAZ repräsentativen Sonntagsfrage nur bei 18% liegt - und auch Frau Bärbel Bas als Parlamentspräsidentin - diese Verlängerungsnotwendigkeit einsehen wird, wenn diese "Zeitpunkt-Debatte" (vor oder nach der Sommerpause ? Sind wir unter Zeitdruck oder nicht ? usw. ) zwischen allen Parteien anhalten sollte. Was ist dazu Ihre qualifizierte Meinung als erfolgreiche ehemalige Unternehmerin, bitteschön ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. “Sommerpause” bedeutet für den parlamentarischen Betrieb lediglich, dass keine Plenarsitzungen stattfinden. Im Hintergrund wird natürlich weiterhin gearbeitet, wie etwa in den Sommermonaten des vergangenen Jahres die Gas- und Strompreisbremsen bereits entwickelt wurden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben wir bereits über einen langen Zeitraum verhandelt und die grundsätzliche Einigung auf das Ziel z.B. im Koalitionsvertrag 2021 verankert. Über Mittel und Wege haben wir uns nun in den letzten Wochen verständigt und werden das Gesetz in der ersten Septemberwoche verabschieden.

Aus meiner Sicht haben wir es geschafft, einen deutlichen Schritt nach vorne zu machen und haben nun einen guten Gesetzentwurf. Das GEG ermöglicht jetzt Klimaschutz, der sozial verträglich und finanzierbar ist. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Die Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter im Monat für den Heizungstausch gibt Planungssicherheit, damit die Investitionskosten niemanden überfordern und die Mieten nicht in die Höhe schnellen.

Mit freundlichen Grüßen

Verena Hubertz

 

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