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Verena Hubertz
SPD
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Frage von Christian S. •

Haben Sie eine Position zum Familienwahlrecht?

Sehr geehrte Frau Hubertz,

der Hinweis des scheidenden Bundestagspräsidenten [und Attac Gegners] zu einer Wahlrechtsreform, zur ersten konstituierenden Sitzung des 20. Bundestages, war nur insofern bemerkenswert als, dass sich im Schriftprotokoll in späteren Absätzen auch der Verweis auf die Justiz findet. Dem Grundgesetz nicht konforme Gesetze zu verabscheiden sollte kein Ziel sein, zugleich aber auch nicht abschrecken vom Mut neu zu denken.
Wir haben eine recht junge Verfassung und die edle Idee der Grundgesetzmütter und Väter sowohl Direktmandatierte als auch Verhältnismandatierte Vertreter zu haben war eine gute.
Ein Blick nach England und die USA bestätigt, dass die Direktmandatierung eher einer feudalen Idee entspringt.
Trivia: Die Wahlfahigkeit am katholischen, protestantischen oder ethischen Unterricht teilzunehmen, mit 14 Jahren, einer über das eigne Gewissen in die Gesellschaft reichende Glaubensstruktur ausdruck zu verliehen sollte eben jene auch zum wählen befähigen.

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Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre Frage! Als Teil der Verhandlungsgruppe Moderner Staat und Demokratie habe ich mich intensive mit Fragen des Wahlrechts auseinandergesetzt und wir wollen in dieser Legislaturperiode eine Senkung für das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament und für den Deutschen Bundestag auf 16 Jahre senken. Ein Familienwahlrecht, in welchem Eltern anstelle, von ihren Kindern das Stimmrecht wahrnehmen, sehe ich aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisch, schließlich könnten Parteipräferenzen von Kindern von denen ihren Eltern abweichen.

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