Frage an Veit Wolpert von Matthias M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Veit Wolpert,
Im BestattG LSA vom 5. Feb. 2002 wird im §11 (3) für Särge ausgeführt:
"Nach dem Transport sind die Leichen in Särge aus umweltverträglichem Material umzubetten, das innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist, wenn zum Transport nicht bereits derartige Särge verwendet worden sind."
Meine Fragen:
- Wie ist ein umweltgerechtes Material, welches zersetzbar sein muss, zu definieren?
- Warum sind für Urnen dazu keine Normen festgelegt worden?
- Wie wird mit so genannten „vergänglichen Metallurnen“ nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Sehr geehrter Herr Malok,
umweltgerechte Stoffe sind alle, die sich entweder ohne beeinträchtigende Wirkung für die Umwelt zersetzen, etwa Holz oder die ohne negative Auswirkungen für die Umwelt in dieser verbleiben können.
Mit freundlichem Gruß
Veit Wolpert
Sehr geehrter Herr Malok,
eine kleine Ergänzung:
Die sterblichen Überreste, die in einer Urne aufbewahrt werden, sind der Umwelt gegenüber neutral, deshalb sind keine besonderen Vorschriften nötig. Nach Ablauf der Ruhefrist verbleiben die Urnen in der Erde, auf manchen Friedhöfen etwas tiefer oder sie werden an eine Stelle des Friedhofs endbeigesetzt.
Mit freundlichem Gruß
Veit Wolpert