Frage von Hendrik H. • 05.08.2021
Antwort von Vasili Franco Bündnis 90/Die Grünen • 09.08.2021
Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.
Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.