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Frage von Frank J. •

Frage an Vasco Schultz von Frank J. bezüglich Innere Sicherheit

Ihr Vergleich zu den USA ist für mich ungeeignet. Die USA haben rd. 290 Mio. Einwohner, rd. 3,5 mal so viele wie in der BRD. Dort gibt es kein vernünftiges soziales System. Im Falle einer Arbeitslosigkeit gibt es nach wenigen Wochen keine staatliche Hilfe. Auch die dortige Krankenversicherung ist unzureichend. Die USA sind auch ein Staat, der Schußwaffenkriminalität nicht in Verbindung mit Schußwaffen bringt. Wenn man Menschen mit "den Rücken an die Wand" stellt, Sie bewaffnet und dann steigende Kriminalitätraten hat, ist soetwas allenfalls logisch.

Der zitierte § 3 GG ist richtig, wird aber nicht angewandt. Alle Bundesbürger haben mit 18 Wahlrecht und sind nach dem Gesetz volljährig. Jedoch ist es im Strafrecht ein Unterschied, ob ein Täter 18 oder 21 Jahre alt ist. Ebenso wenn ein Migrant "Scheiss Deutscher" sagt, wird nicht wegen Volksverhetzung ermittelt. Ich halte es für unverzichtbar eine Straftat auch mit einem Bestrafungsgedanken zu verurteilen, da ansonsten Straftat, Folgen und Einsicht auf der Strecke bleiben. Ihre Präventionsmaßnahmen in Form von Erziehung, Sozialleistungen etc. sind logisch und sicherlich hilfreich. Aber wie bekannt ist, gibt es z.Z. Intensivtäter, wo derartige Maßnahmen nicht (mehr) helfen. Auch kann eine zu "lasche" Bestrafung im Umkehrschluß bei den "Delinquenten" zu der Erkenntnis führen, dass Straftaten folgenlos bleiben.

Subjektiv wird (mir zumindest) der Eindruck vermittelt, Ordnungskräfte und Polizei sind fast ausschliesslich mit Bagatelldelikten betraut. So dudeln im Fernsehen Dokumentationen über Blitzer(autos), Ordnungsamt etc. auf und ab und auch, wie Sie bemerkten, das Verhältnis zwischen dem Vergehen und Strafhöhe bzw. die Art der Strafverfolgung nicht existiert. Opfer müssen für eine Schadenbeseitigung entweder selber sorgen, sich versichern lassen oder private Organisationen, wie z.B. vom weissen Ring um Hilfe fragen.

Deswegen die Nachfrage : Wie sehen Sie künftig den Opferschutz/die Opferunterstützung vom Staat ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jahncke,

Sicherlich ist der direkte Vergleich von Deutschland und den USA nicht 1:1 möglich. Er ist aber ein Indiz dafür, dass der Schluss härtere Strafen = weniger Verbrechen unzulässig ist. Weitere Informationen finden sich z.B. hier unter dem Punkt "Wirken Strafen?" http://www.bundestag.de/dasparlament/2007/40-41/Beilage/006.html

Zum §3GG:
Ich sehe immer noch nicht die Ungleichbehandlung: Für alle Heranwachsenden zwischen 18 und 21 gelten die gleichen Regeln im Bezug auf das Strafrecht: Je nach geistiger Reife sind sie entweder nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht zu verurteilen.
Wenn ein Deutscher einem Ausländer gegenüber nur die Worte "Scheiß Ausländer!" äußert, dann wird auch nicht wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Tatbestand der Volksverhetzung ist im §130 StPO geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Die Prüfung der Volksverhetzung würde genauso bei einer Äußerung in der Richtung: "Scheiß Deutscher" stattfinden. Es gab Fälle von Übergriffen und Beschimpfungen gegenüber Ausländer bzw. "fremd aussehenden" Menschen - über die auch berichtet wurde -, bei denen der Sachverhalt der Volksverhetzung auch nicht fest gestellt wurde sondern einfach eine allgemeine Gewaltbereitschaft. Aus meiner - wie gesagt nicht juristisch geprägten Sicht - ist beispielsweise der verbrecherische Überfall in München keine Volksverhetzung.

Ich stimme mit Ihnen darin absolut überein, dass eine "zu lasche" Bestrafung bei Jugendlichen und Heranwachsenden auch dazu führen kann, dass sie den Staat nicht mehr ernst nehmen. Aber das Jugendstrafrecht bietet aus meiner Sicht genügend Möglichkeiten auch für harte Strafen. Die Anwendung des Jugendstrafrechts findet durch Richter und Schöffen statt. Jeder Bürger kann Schöffe werden und selbst dazu beitragen, dass Gerichte eine angemessene Strafe finden. Informationen zur Berufung von Schöffen findet man z.B. hier: http://dibis.dufa.de/dibi0031.asp
Leider richtet sich der Fokus der Öffentlichkeit immer darauf, wo das Jugendstrafrecht versagt hat aber nicht auf die vielen Fälle, wo Jugendliche erfolgreich von einer kriminellen Karriere abgehalten werden konnten. Die "Bild" könnte jeden Tag über einen Jugendlichen berichten, der durch das Jugendstrafrecht erfolgreich von der schiefen Bahn geholt werden konnte. Aber das ist eben nicht spektakulär und befriedigt auch nicht den nach Blut schreienden Voyeurismus der Massen.
Auch der Weiße Ring fordert in einer Stellungnahme mehr Besonnenheit in der aktuellen Diskussion und setzt eher auf Prävention: http://www.weisser-ring.de/fileadmin/content/Medien_Info_Jugendgewalt.pdf

Der Hauptfokus der Justiz liegt aus meiner Sicht grundsätzlich zu Recht auf der Findung einer angemessenen Strafe für den Täter oder die Täterin. In einigen Punkten, die auch der Weiße Ring nennt, muss aber der Schutz der Opfer verbessert werden. So beispielsweise bei der Betreuung der Opfer und deren Rechten auf Informationen. Auch muss vermieden werden, Opfer im Laufe eines Prozesses weiter zu traumatisieren. Verschiedene Forderungen des Weißen Rings finden sich hier: http://www.weisser-ring.de/index.php?id=32
und hier: http://www.weisser-ring.de/index.php?id=33
Bei der überwiegenden Mehrheit der Vorschläge handelt es sich natürlich um Vorschläge, die Hamburg nicht alleine durchsetzen kann, weil Bundesgesetze betroffen sind.
Mein Vorschlag wäre, dass ich der Weiße Ring und die verantwortlichen Bundespolitiker zusammen setzen um den Großteil dieser Forderungen abzuarbeiten und im Sinne des Opferschutzes tätig zu werden. Für Forderungen, die in Hamburg umgesetzt werden, werde ich mich gerne einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Vasco Schultz