Frage an Vasco Schultz von Wolfgang T. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Vasco,
von der Piratenpartei habe ich einen Link auf www.optoutday.de erhalten. (Inhalt: Weitergabe von Daten aus dem Melderegister) Auch ich wollte dagegen protestieren, und habe auf hamburg.de gesucht und den merkwürdigen § 34 Abs.5 gefunden: ...Auskunftssperren werden im Melderegister nur in besonders gelagerten Einzelfällen eingetragen. Die Eintragung einer Auskunftssperre kommt nur dann in Betracht, wenn durch Melderegisterauskünfte an Dritte, insbesondere durch Bekanntgabe der Anschrift, die im Hamburgischen Meldegesetz genannten Rechtsgüter beeinträchtigt sein könnten.
Nach § 34 Abs. 5 des Hamburgischen Meldegesetzes müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Und weiter heisst es: Widerspruchsrecht über die Weitergabe personenbezogenen Daten: Elektronische Melderegisterauskunft: Gegen die Erteilung einer elektronischen Melderegisterauskunft (über das Internet) besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (§ 34 Abs. 1 a Hamburgisches Meldegesetz (HmbMG)). Hier: elektronische Melderegisterauskunft. Ich deute das so, wenn ich einen Brief schreibe oder persönlich dort reinschaue erhalte ich eine Auskunft ??? Das kann ja wohl nicht angehen!! Wo kann ich in Hamburg Widerspruch gegen die Weitergabe (an wen auch immer) meiner Melderegisterdaten einlegen?
Danke
Gruss Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für deine Frage.
Der Handel mit personenbezogenen Daten vor allem via Internet ist zu einer lästigen Begleiterscheinung des Informationszeitalters geworden. Auch die LINKE beschäftigt sich in Hamburg mit dem Schutz der Bürgerdaten, aktuell zur geplanten und von uns abgelehnten E-card im Gesundheitswesen. Wir laden dich herzlich ein, einmal vorbeizuschauen und dich eventuell zu engagieren. Es gibt vor allem in Hamburg eine Reihe von- auch überparteilichen -Zusammenschlüssen, die den Kampf gegen den Datenhandel und - Mißbrauch aufgenommen haben, wie z.b. der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung etc.
Zu deiner konkreten Frage findest du hier ein pdf-Dokument, das dir alle Einzelheiten erklärt: http://www.hamburg.de/contentblob/254726/data/widerspruch-melderegisterauskunft.pdf
Ich hoffe, dass dir das erst einmal weiterhilft.
Grüße,
Vasco Schultz