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Frage von Henning W. •

Frage an Vasco Schultz von Henning W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schultz,

wie finden Sie, dass die PARTEI vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen wurde, weil die "Ernsthaftigkeit ihrer politischen Zielsetzung" zweifelhaft sei? Immerhin war die PARTEI schon zur letzten Bundestagswahl und zur letzten Bürgerschaftswahl in Hamburg zugelassen. Ist die Nicht-Zulassung der PARTEI mit Wahlgesetz, Grundgesetz und Menschenrechtskonvention vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen,

Henning Wagner

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wagner,

Die Nichtzulassung der "PARTEI" zu den Bundestagswahlen ist ein ausgemachter Skandal, der nicht nur gegen die Menschenrechtskonvention sondern auch gegen die Hager Landkriegsordnung sowie gegen diverse Hygiene- und Umweltbestimmungen verstößt! ;-)
Aber ernsthaft: Der Ausschluss der PARTEI von den Bundestagswahlen zeigt vor allem Eines: Die Schlipsträger im Bundeswahlausschuss gehen zum Lachen wohl in den Keller und haben keinerlei Sinn für ernsthafte politische Satire. Denn genau das tut die PARTEI: Sie hält den drögen Parteisoldaten die eigene Lächerlichkeit vor - etwas, womit manche wohl nicht umgehen können.
Ich halte die PARTEI für eine Bereicherung der politischen Landschaft und habe kein Verständnis dafür, dass sie von der Bundestagswahl ausgeschlossen wurde.

Ich hoffe, dass die PARTEI da ordentlich Wirbel machen wird.
Auch bei der SPD kann man bei einigen Dingen, die ihr Spitzenkandidat so von sich gibt, mangelnde Ernsthaftigkeit attestieren. ;-)

Grüße,
Vasco Schultz