Frage an Vanessa Rieß von Gabi K. bezüglich Recht
Guten Tag,
Sie wissen doch, daß die Bundestagswahlen im Jahre 2010 für ungültig und somit für verfassungswidrig erklärt wurden?
Eine Korrektur wurde bisher nicht vorgenommen.
Warum kandidieren Sie bei der Bundestagswahl 2013?
Auch wenn Sie bisher noch keine Frage beantwortet haben, hoffe ich eine Antwort von Ihnen zu erhalten.
Freundlichen Gruß
Gabi K.
Sehr geehrte Frau Kraft,
ich weiß, dass das Verfassungsgericht unser Bundestagswahlsystem aufgrund der Möglichkeit von negativen Stimmgewichten (wenn eine zusätzliche Wählerstimme bewirkt, dass eine Partei einen Sitz weniger im Bundestag hat) für verfassungswidrig erklärt hat.
Durch die Novellierung des Wahlgesetzes 2012 ist die Möglichkeit von negativen Stimmgewichten weitestgehend ausgeräumt, aber nicht ganz. Die Wahlgleichheit ist also nicht vollständig hergestellt. Außerdem wird der Bundestag dadurch eventuell sehr aufgebläht, was auch nicht zufriedenstellend ist.
Das ist insgesamt nicht erfreulich, aber für mich kein Grund, nicht zu kandidieren.
Wenn sich nun niemand mehr für den Bundestag aufstellen ließe, hätten wir im Endeffekt keine Regierung mehr und wären als Staat weitestgehend handlungsunfähig. Das ist natürlich kein erstrebenswertes Ziel. Nach der nächsten Bundestagswahl sollte insofern eine der ersten Handlungen des neuen Parlaments sein, ein Wahlrecht zu entwerfen, das nicht der Wahlgleichheit zuwider läuft.
Herzliche Grüße
Vanessa Rieß