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Frage von Luca Tom P. •

Wie stehen Sie grundsätzlich zu einem digitalem Führerschein?

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Sehr geehrter Herr P.,

                vorab muss man erst einmal klar stellen, dass der sogenannte digitale Führerschein kein rechtssicheres Dokument im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Es handelt sich hier lediglich um eine digitale Kopie des Kartenführerscheins, so dass das Mitführen des Original-Kartenführerscheins unablässig ist.

                Bereits wenige Tage nach Einführung im September 2021 wurde der digitale Führerschein samt der dazu gehörigen Apps von der Bundesregierung wieder einkassiert. Gründe dafür waren Sicherheitsbedenken und eine viel zu komplizierte Anwendung.

                Wieder einmal zeigt dieses Beispiel, wie es um den digitalen Standort Deutschland gestellt ist: einfachste Digitalisierungen scheitern an umsetzungstechnischem Know-How und mangelnder Datensicherheit. Wieder einmal bekleckern sich deutsche Behörden nicht mit Ruhm.

                Prinzipiell ist die Einführung eines digitalen Führerscheins sowie weiterer digitaler Dokumente zu begrüßen. Die Zentrumspartei und ich legen dabei aber großen Wert auf Freiwilligkeit und höchste IT-Sicherheit. Solche Dokumente zu nutzen, muss eine Ergänzung zum aktuellen Verfahren bleiben und darf klassische Dokumente nicht ersetzen.

                Ich unterstütze Digitalisierung, wo es sinnvoll oder gar nötig ist. Einen pauschalen Digitalisierungszwang auf Kosten der Datensicherheit darf es aber nicht geben.

               

                Danke für Ihre Frage und herzliche Grüße

                Uwe Witt, MdB

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