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Frage von Jasper H. •

Ist ein Rettungswesten-Tragegebot bei verhängtem Badeverbot am Ostseestrand ab sofort angebracht?

Oft ertrinken Menschen oder müssen gerettet werden, weil sie die Badewarnungen-Verbote nicht beachten und die Rettungshelfer werden be- und überlastet. Ist es nicht besser, eine Verpflichtung zum Tragen einer Rettungsweste von DIN ISO 12402-2 oder DIN ISO 12402-3 für alle die den Strand betreten bei ablandigem Wind, Unterstörmungen etc. u. ä. einzuführen. Man könnte Westen ab sofort vor Ort verleihen gegen Schutzgebühr, das könnten die Strandkorbvermieter evtl. übernehmen. Bei den ganzen Badeunfällen würde man denken dieses Gebot ist eilig.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. H.

 

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen eine durchaus wichtige Thematik an, die jedes Jahr leider Menschen das Leben kostet. Ihre Idee ist sicher ein guter Lösungsansatz, aber sie ist in meinen Augen an den meisten Stränden mit einem zu hohen Aufwand verbunden und nur schwer umsetzbar. Es wäre eine einfachere Lösung, wenn das Ordnungsamt in den Zeiten, in denen Badeverbot verordnet ist, in kürzeren Abständen am Strand patrouilliert. Es sollten immer erst bestehende gesetzliche Regelungen ausgeschöpft werden, bevor neue dazukommen.

 

 

Herzliche Grüße

 

Uwe Witt, MdB

 

 

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