Ich bin behindert und arbeite in einer Behindertenwerkstatt als Beschäftigter. Wie wollen sie dafür sorgen das wir mehr Geld bekommen?
bzw wie verhindern sie das aus umverteilungsgründen in der Entlohnung sich Neid und missgunst breitmachen?
Sehr geehrter Herr B.,
zuerst muss es das Ziel sein, wie es auch die UN- Behindertenrechtskonvention vorgibt, vorrangig Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können, die besser bezahlt werden. Behindertenwerkstätten sollten nur im Notfall als Auffangbereich zum Einsatz kommen.
Wir haben schon in unserem Bundeswahlprogramm ein Bonus-System zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen gefordert und diese Forderung auch in einem Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde leider von allen anderen Parteien abgelehnt.
Zudem gibt es eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte Studie, auf die auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. verweist. Diese soll bis 2023 überprüfen, wie die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten verbessert werden kann. Auf das Ergebnis der Studie warten wir natürlich gespannt.
Für die Behindertenwerkstätten streben wir einen Mindestlohn an, der staatlich subventioniert werden müsste und ein gestärktes Ansehen als Arbeitnehmer und nicht nur als Mitarbeiter in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“, wie es derzeit der Fall ist. Denn die Behindertenwerkstätten arbeiten wirtschaftlich orientiert und konkurrieren längst mit anderen Billiglohn-Anbietern aus dem Ausland. Aufträge müssen dementsprechend effizient und pünktlich abgearbeitet werden. Arbeitstage von acht Stunden, Akkordarbeit, stumpfsinnige Fließbandarbeit und Termindruck gehören häufig zum Arbeitsalltag in einer Werkstatt für Behinderte Menschen. Dem muss auch beim Lohn selbstverständlich Rechnung getragen werden.
Daher muss hier dringend umfassend an den rechtlichen Vorgaben der Sozialgesetzbücher gearbeitet werden.
Dafür werde ich mich in den kommenden vier Jahren im Bundestag stark machen.