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Uwe Schummer
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Frage von Helmut K. •

Frage an Uwe Schummer von Helmut K. bezüglich Wirtschaft

Stichwort: Abwrackprämie:

Sehr geehrter Herr Schummer,
das die Abwrackprämie volkswirtschaftliche Vorteile hat, möchte ich nicht bestreiten. Ich halte die Abwrackprämie aber für rechtlich bedenklich. Mit Ihr werden Steuermittel, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, an eine ausgewählte Gruppe von Privatleuten in deren Eigentum übergeführt.So würde also z.B. ein Steuerzahler, der sich selbst gar kein Auto leisten kann, u.U. das Privat-Fahrzeug seines Nachbarn mitfinanzieren, ohne das er einen Vorteil daraus hätte. Das gleiche gilt für jemanden, der sein Fahrzeug nach dem Stichtag (14.01.2000?) gekauft hat und nun mit seinen Steuerleistungen das Fahrzeug eines Anderen finanziert.
Wie stehen Sie zu diesen bedenken? Danke im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

mit Interesse habe ich Ihre Frage zur Verfassungsmäßigkeit der Umweltprämie gelesen. Das Ziel der Prämie ist die Ankurbelung der Autoverkäufe, was beispielsweise für Opel, Ford und VW gelungen ist. Kurzarbeit wurde wieder zurückgefahren; der Absatz hat sich im Inland verbessert. Neben der Beschäftigungswirkung, die sich durch mehr Beiträge zur Sozialversicherung, weniger Leistungsausgaben und bessere Steuereinnahmen für alle auszahlt, schafft der PKW-Wechsel von alt nach neu bessere Klimabedingungen. Auch dies kommt allen zugute. Da die Prämie aus dem allgemeinen Steuerhaushalt und nicht durch eine zweckgebundene Abgabe finanziert wird, halte ich die Regelung für sinnvoll und verfassungsgemäß. Letzlich können dies jedoch nur die Gerichte entscheiden, da wir aus guten Gründen die Gewaltenteilung respektieren.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB