Frage an Uwe Schummer von Michael P. bezüglich Bildung und Erziehung
Schriftliche Anfrage
an den Abgeordneten: Uwe Schummer Partei: CDU
vom Datum: 05.04.2021
Schulbegleitung während „Lernen zuhause“
19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
An das Ausschussmitglied
- Arbeit und Soziales
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderkommission – zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Ich frage den Bundestagsabgeordneten:
1.
In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?
2.
Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des „Lernens zuhause“ eingesetzt werden?
3.
Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?
4.
Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des „Lernens zuhause“ kommen?
5.
Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?
Sehr geehrter Herr Prause,
Schulbegleiter können auch während der Corona-Pandemie weiterhin zum Einsatz kommen. Dies gilt sowohl für das häusliche Lernen als auch für Wechselunterricht und den – möglicherweise eingeschränkten - Präsenzunterricht. Schulbegleitung muss nicht unbedingt in der Schule erfolgen. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Jedoch sind die Bundesländer in eigener Verantwortung hierfür zuständig. Insoweit empfehle ich, dass Sie sich für weitere Informationen direkt an das Bildungsministerium in Sachsen wenden. Aus meiner nordrhein-westfälischen Erfahrung heraus wird die Schulbegleitung weiterhin finanziert.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB