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Uwe Schummer
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Frage von Lars W. •

Frage an Uwe Schummer von Lars W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schummer,

wie ich heute las, ist das BKA-Gesetz durch. Verschiedene Verfassungsbeschwerden, unter anderem von einem Ex-Innenminister, führen hoffentlich zu Korrekturen... Meine Bitte an Sie, dieses Gesetz zu verhindern, ist damit hinfällig. Nicht aber das Thema an sich.

Ich zitiere Ihre Antwort auf meine vorherige Frage: "Bei Telekommunikationsdaten dürfen nur Verbindungen, keine Gesprächsinhalte gespeichert werden." Dieses "nur Verbindungen" reicht aus, damit über 50% der Betroffenen (unbescholtene Bürger!) keine sensiblen Einrichtungen mehr per Telefon oder Internet kontaktieren! Nochmal meine Frage: Haben Sie diese Entwicklung bewusst in Kauf genommen oder überrascht sie Sie? Die Antwort auf diese Frage ist mir leider entgangen.

Sie sagen: "Die von Ihnen genannten Befürchtungen halte ich bei sachlicher Betrachtung und solider Abwägung zwischen Datenschutz und Sicherheit für unbegründet." Können Sie dies bitte näher ausführen? Für mich sind diese Bedenken nämlich trotz Abwägung keineswegs unbegründet.. Gewaltentrennung, Schweigepflichten bestimmter Berufsgruppen, Beichtgeheimnis, Informantenschutz und Pressefreiheit, Unschuldsvermutung, alles dies und weiteres sind Punkte, die m.E. keinesfalls leichtfertig einem vermuteten Sicherheitsgewinn geopfert werden dürfen. Dieses Opfer kann im Extremfall unsere ganze Demokratie gefährden! Deutschland wurde in seiner jüngeren Geschichte schon einmal zu einer Diktatur, welche dann vorhandene Datensammlungen auf schrecklichste Weise missbrauchte. Angesichts dieser Geschichte kann man meines Erachtens nicht vorsichtig genug mit diesen Themen sein und deshalb interessiert mich ganz besonders, wie Sie persönlich als mein lokaler Abgeordneter über solche Themen denken und auf welchen Überlegungen Ihre Entscheidungen zu solchen Themen gründen. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis und nehmen sich die nötige Zeit..

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Wenderoth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wenderoth,

die Verlängerung der Speicherung von Kontaktdaten für eine Telefonrechnung von drei auf sechs Monate bei dem jeweiligen Telefonanbieter zu dämonisieren, halte ich für unangemessen. Warum gelten die Bedenken dann nicht schon bei drei Monaten? Über die von Ihnen zitierte Befragung kann ich mich nicht äußern, da ich den Hintergrund und die Art und Weise der Befragung nicht kenne. Zur Gewaltentrennung, die Sie ansprechen gehört auch die Verfassungsklage abzuwarten; desweiteren kann nur ermittelt werden, wenn ein Richter dies als begründeter schwerwiegender Verdacht zuläßt. Ist dies der Fall, halte ich die gefundene Regelung für angemessen. Wollen Sie bei einem begründeten schwerwiegenden Verdacht beim Rechtsstaat alle Augen verschließen? Wie wollen Sie das gegenüber den Opfern rechtfertigen? Die eigentliche Gefahr geht davon aus, dass illegaler Datenklau und -handel täglich passiert. Hier müssen die Gesetze und Strafen verschärft werden. Aus der deutschen Geschichte lernte ich den Wert einer rechtsstaatlich starken Demokratie zu schätzen.

Ein glückliches neues Jahr wünscht

Uwe Schummer