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Frage von Thomas K. •

Frage an Uwe Schummer von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Da sie allem Anschein nicht mit der Verfassung meines Landes vertraut sind, stelle ich ihnen zu einigen Punkten dieser Verfassung einige Fragen:

Artikel 29.
Ist also auch der Generalstreik rechtlich?

Artikel 39.

Wird die wirtschaftliche Macht etwa nicht missbraucht?

Artikel 40. Gemeineigentum ist Eigentum des Volkes.(...)
Artikel 41. Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden
1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen,
2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt.

Wo sind die in Gemeineigentum überführten Betriebe? Haben sie nicht erst der Bahnprivatisierung zugestimmt?

Artikel 69. Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.

Haben sie nicht der Verlängerung des Kosovo Einsatzes zugestimmt? Ist dieser nicht Resultat des Völkerrechtswiedrigen Überfalls auf die BR Jugoslawien gewesen?

Ich könnte noch einige Punkte anfügen aber ich lass es mal bleiben.

Thomas Knecht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knecht,

der Artikel 29 im Grundgesetz regelt die Gliederung der Bundesrepublik in Ländern und den Volksentscheid sowie die Volksbefragung. Ein Generalstreik ist aus historischen Gründen nur als letzte Möglichkeit bei Gefährdung der Demokratie erlaubt. Beim "Kapp-Putsch" gegen die Weimarer Republik war dies beispielsweise der Fall, bei der Machtübergabe an Hitler 1933 wurde der Generalstreik leider vom damaligen ADGB abgelehnt. Die christlichen Gewerkschaften (DGB) wollten dazu aufrufen. Eine Konsequenz ist die Bildung demokratischer Einheitsgewerkschaften nach 1945 in der Bundesrepublik. Einige der Gewerkschafter saßen zuerst in nationalsozialistischer Haft und kamen nach 1945 in kommunistische Haft. Lesen Sie mal die Biographie von Jakob Kaiser. Dies ist der Grund, weshalb Kurt Schuhmacher, der die SPD wieder gründete die Ulbrich-Kommunisten (SED) als "rotlackierte Faschisten" bezeichnet hat.

Der Artikel 39 im Grundgesetz regelt die Wahlperiode und den Deutschen Bundestag. Wirtschaftliche Macht muss sich politischer Kontrolle unterwerfen, deshalb brauchen wir ein hartes Kartellrecht und ein starkes Wettbewerbsrecht. Da die Wirtschaft global arbeitet und die Politik in der Regel national ausgerichtet ist, sehe ich jedoch auch die Sorge um einen unkontrollierten Kapitalismus, den wir gleichermaßen ablehnen wie den Kommunismus. Die Antwort kann nur ein Regelwerk sein, das über G 8, UNO und die EU eine grenzüberschreitende Klimapolitik und Mindestsozialstandards setzt. Desweiteren die aktuelle Inititive der Großen Koalition zum Investivlohn, der endlich die Beschäftigten zu Mitbeteiligten der Wirtschaft machen kann.

Auch das Grundgesetz bekennt sich zu Frieden und Freiheit. Nicht nur in Deutschland sondern in der Welt. Deshalb ist unsere Präsenz zur Sicherung gegen Massenmorde, Steinigungen von Frauen und Minderheiten sowie zur Terrorabwehr in Afghanistan eine Konsequenz aus dem eigenen Terror, der durch Nationalsozialisten und Kommunisten von deutschem Boden aus in die Welt getragen wurde. Da aus Ihren Zeilen erst am Ende klar wurde, dass Sie die Hessische Verfassung und nicht unser Grundgesetz meinen: Sie sollten wissen, dass Bundesrecht vor Landesrecht geht. Gerne sende ich Ihnen unsere Verfassung, das Grundgesetz zu. Sie brauchen nur über www.uwe-schummer.de Ihre Postanschrift mitzuteilen.

Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB