Frage an Uwe Schummer von Arnold D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schummer,
sie sind ein Abgeordneter der mal kein Jurist ist.
Folgende Fragen habe ich an Sie:
1. Ist Ihnen bekannt, das im Rahmen der Agenda 2010 durch die Hintertüre die Betriebsrenten ohne Berücksichtigung von Leistungsdauer und Bezugsdauer, sowie ohne Berücksichtigung der erworbenen Ansprücke rückwirkend durch den doppelten Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag belastet wurden, obwohl auch noch Steuer darauf zu zahlen ist ?
2. Könnte es sein, das bei diesen Beschlüssen im Jahre 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen gar nicht richtig über die Auswirkungen informiert waren ?
3. Wenn die Damen u. Herren Abgord. doch informiert waren, dann ist dieses Gesetz (Vollbelastung der Betriebsrenten,die eigentlich Vorsorge fürs Alter sind, mit Steuern und Sozialabgaben) für mich Diebstahl. Sie werden wohl nicht verwundert sein, wenn auf diese Art geschröpfte Bürger nicht mehr wählen gehen ?
4. Das ein Bundesverfassungsgericht so etwas auch noch als rechtens ansieht, grenzt an unglaubliche Arroganz gegenüber dem Bürger. Meinen Sie nicht, das so ein Urteil für nichtig erklärt werden sollte ?
5. Verschont bleiben mal wieder von dieser Regelung Privatversicherte ( z.B. Beamte, Abgeordnete, Richter usw.) und auch Gutverdiener, die über der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung verdient haben. Meinen Sie nicht, das Volksparteien, die Reiche immer reicher machen und Arme immer ärmer, sich im wahrsten Wort immer mehr am Volke versündigen ?
Bitte begründen Sie das Gesetz nicht mit der schlechten Kassenlage der Krankenkassen und Plegekassen. Diese Antworten haben ich von anderen Abgeordneten schon zur Genüge erhalten.
mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis
Sehr geehrter Herr Dreis,
der Beitragsleistung stehen auch Gegenleistungen gegenüber. Gerade ältere Menschen sind auf eine gute Gesundheitsversorgung angewiesen. Alle Beiträge fließen in diese Gesundheitsversorgung. Es wurde eine Ungleichbehandlung aufgehoben, da vor 2004 auf Betriebsrenten für pflichtversicherte Rentner der halbe Beitragssatz an die Krankenkasse abgeführt wurde, bei Betriebsrenten für freiwillig Versicherte der volle Beitrag zu zahlen war. Versicherungsbeiträge können kein Diebstahl sein, da sie den Gegenleistungen entsprechen. Bei den steigenden Gesundheitsausgaben durch eine verbesserte Medizin und bei der Pflege ist eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung im allgemeinen Interesse; aber auch im Interesse eines Jeden, der ein Recht auf die notwendige medizinische Versorgung hat. Gewaltenteilung ist ein hohes Gut jeder parlamentarischen Demokratie. Deshalb steht es mir nicht zu, Verfassungsgerichtsurteile zu bewerten. Es hat die Zumutbarkeit festgestellt und begrüßt, dass eine Ungleichbehandlung korrigiert wurde. Ich selbst bin und bleibe in der AOK; teile Ihre Kritik, dass die Bemessungsgrenze auch bei besser Verdienenden angepasst werden sollte.
Herzliche Grüße
Uwe Schummer MdB