Frage an Uwe Schummer von Klaus S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Nöbel, Nüßlein, Strenz, Amthor... einige Namen, die in den vergangenen Wochen immer wieder genannt werden, wenn es darum geht, illegale Beschäftigungen von Abgeordneten aufzuzeigen. Dass ein längst überfälliges Lobbyregister endlich beschlossen wird, ist ein sicher guter erster Schritt, auch wenn die gefundene Lösung nach Ansicht vieler Kritiker nur halbherzig erscheint. Mir geht es jedoch um eine andere Frage: können - unabhängig von strafrechtlichen Folgen - durch ein solches korruptes Verhalten disziplinare Folgen auf die Abgeordneten zukommen - wie z.B. Kürzung der Abgeordnetendiäten, Kürzung oder Wegfall der Altersversorgung - wie es im Beamtenrecht ja durchaus gegeben ist und auch praktiziert wird? Ist es wirklich angebracht, wenn in einem solchen Fall der/die Betroffene für die nächste Wahl ausgerechnet als Spitzenkandidat*in aufgestellt wird? Ich befürchte einen Vertrauensverlust in die Politik, der undemokratischen Alternativen Vorschub leistet oder zur Wahlmüdigkeit beiträgt. Sie werden nicht mehr für den nächsten Bundestag kandidieren und stehen daher in einer objektiven Distanz zu dem Geschehen. Wie bewerten Sie das?
Sehr geehrter Herr Schütz,
es ist gut und richtig, dass die Unions-Bundestagsfraktion nach Bekanntwerden der jüngsten Erkenntnisse um Geldzahlungen an Abgeordnete rund um die Beschaffung von Schutzmasken schnell und konsequent gehandelt hat. Beide Abgeordnete gehören nunmehr nicht mehr der Fraktion an und haben auch bereits die Parteien verlassen. Ein Abgeordneter hat auch schon sein Bundestagsmandat niedergelegt. Die Pandemie ist für uns alle eine Ausnahmesituation. Wer in einer solchen Notsituation Geld mit Schutzausrüstungen verdienen will, hat in unserer Fraktion nichts zu suchen. Dies hat auch unsere Fraktionsführung klar ausgesprochen. Nun zu Ihren Fragen:
Bei Verstoß gegen Verhaltensregelungen des Deutschen Bundestages, beispielsweise wenn Nebeneinkünfte oder Spenden nicht oder nicht richtig angegeben werden, gibt es ein dreistufiges System an Konsequenzen: Ermahnung des Bundestagspräsidenten, Feststellung des Bundestagspräsidiums, das dann auch veröffentlicht wird und somit von allen Bürgern und Wählern zur Kenntnis genommen werden kann und als dritte Stufe ein Ordnungsgeld, das bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen kann. Weitergehende disziplinarische Maßnahmen für Abgeordnete gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da Abgeordnete gerade nicht wie Beamte weisungsgebunden sind. Nach dem Grundgesetz handeln alle Abgeordneten frei. Wären sie vergleichbar mit Beamten oder würde jemand anderes über disziplinarische Maßnahmen entscheiden können, könnten sie gerade nicht frei entscheiden. Natürlich müssen sich alle Abgeordnete an Gesetze halten. Bei strafrechtlichem Verhalten wird nach Aufhebung der Immunität ermittelt und gegebenenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, an dessen Ende es auch zu einem Strafurteil mit allen üblichen Konsequenzen kommen kann. Ein Strafurteil für Abgeordnete kann im Einzelfall auch dazu führen, dass in der Konsequenz die Altersentschädigung des Abgeordneten aberkannt wird.
Wichtig ist, dass die Unions-Bundestagsfraktion nach den jüngsten Vorfällen konsequent durchgreift und einen neuen Verhaltenskodex für Abgeordnete schaffen wird. Anforderungen und Sanktionen sollen klar definiert werden. Abgeordnete mit herausragenden Positionen werden verschärfte Anforderungen erhalten. Entgeltliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten mit Zusammenhang zum jeweiligen Aufgabengebiet des Abgeordneten werden ausgeschlossen. Dies ist für alle Bürger und Wähler, aber auch für uns Abgeordneten wichtig, die alle Regeln einhalten und sich tagtäglich einsetzen.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB