Frage an Uwe Schummer von Hubert G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schummer,
seit geraumer Zeit bemühe ich mich um Wettbewerber bzw. Mitanbieter für Nachtspeicherstrom. Dazu habe ich kürzlich auch das BMWI.bund mit einbezogen.
Von dort wurde mir lapidar sinngemäß mitgeteilt, dass mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998 es in der "unternehmerischen Freiheit" der betreffenden Unternehmen liege, hiervon Gebrauch zu machen und den Kunden zu ermöglichen, Nachtspeicherstrom durch Wettbewerber zu beziehen.
Nachspeicherstrom wird nach meiner Kenntnis bislang im "Wettberwerb" der großen Stromversorger nicht, zumindest nicht ausserhalb des "früheren (eigenen) Versorgungsbereiches" angeboten.
Fragt sich der Kunde in einer freien Marktwirtschaft, in der der Wettbewerb allseits hochgelobt und angestrebt wird, wo bleibt hier der Wettbewerb?
Oder sollte er gar nicht gewollt sein?
Das wäre allerdings nicht sehr verwunderlich, bei den bisherigen "sub-Wettbewerben", die nahezu allesamt in irgeneiner Weise mit den Haupterzeugern/bisherigen Versorgern verbunden sind.
Nun meinen Frage:
Was steht künftig zu erwarten?
Wird es hier in absehbarer Zeit einen wirklichen Wettbewerb geben oder ist zunächst das mahlen der EU-Mühlen abzuwarten, die erst kürzlich durch das Verhalten der großen Energieversorger in Gang gekommen sind?
Sehr geehrter Gotzes,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Wettbewerb beim Nachtspeicherstrom. Wie Sie zurecht beklagen, teilen sich vier große Unternehmen den Markt. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für mehr Wettbewerb ein. Nur mehr Anbieter am Markt, werden zu sinkenden Energiepreisen führen und nur so lässt sich der Missbrauch von Marktmacht verhindern. Die Erfahrung zeigt, dass Konkurrenz den Markt belebt und die Preise fallen lässt. Das beste Beispiel hierfür ist der Festnetz- und Mobilfunkbereich.
Doch bis der Markt ausreichend gewachsen ist, brauchen wir eine Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Deshalb zielt die neue Regelung, die im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, auf eine Beweislastumkehr im Sinne des Verbrauchers. Somit sind ab Januar 2008 Preiserhöhungen nur noch möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Kosten der Energieunternehmen wirklich gestiegen sind.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Preismissbrauchs wird die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden im Energiesektor verschärft. Solange, bis eine ausreichende Anzahl an Wettbewerbern am Markt vorhanden ist. Angebot und Nachfrage werden dann hoffentlich die überhöhten Energiepreise absenken. Wenn nicht, dann muss die Politik entsprechend der EU-Forderungen nachsteuern.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich eine besinnliche Adventszeit und gesegnete Weihnachten.
Uwe Schummer MdB